Der vorgesehene Durchführungsrechtsakt muss darauf ausgerichtet werden, den bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft und die staatlichen Stellen so gering wie möglich zu halten. Dies erfordert insbesondere Einheitlichkeit im Hinblick auf das zugrundeliegende Reporting, die Datenerhebung und deren Konsistenz sowie die Meldepflichten, um eine weitgehende Harmonisierung in den Mitgliedstaaten sicherstellen zu können