Der vorliegende Regierungsentwurf weist gegenüber dem Referentenentwurf, zu dem die BVE am 05.12.2025 im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme abgegeben hatte, positive Entwicklungen auf. Unabhängig davon besteht aus diesseitiger Sicht jedoch weitergehender Anpassungsbedarf, den wir nachfolgend darlegen.