Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Dr. Mathias Middelberg
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berlin, 1. Juni 2026
Diskussion um Plastikabgabe schadet Kreislaufwirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Middelberg,
die Bundesregierung erwägt, zur Schließung von Haushaltslöchern 2027 eine „Plastikabgabe“ einzuführen – ohne dass klar ist, wen sie treffen, wie sie ausgestaltet und wie hoch sie sein soll. Die Diskussion um eine Abgabe auf Kunststoffverpackungen in der letzten Bundesregierung hat gezeigt, dass eine solche neue Belastung nicht sinnvoll ist, u. a. weil sie den Produktions- und Investitionsstandort Deutschland unattraktiver macht, Verbraucher insbesondere in den unteren Einkommensschichten belastet, zu einer ökologischen Fehlsteuerung führt und den Beitrag Deutschlands an die EU nicht reduziert. Als Alternative schlagen wir eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte vor.
Eine Plastikabgabe verteuert zunächst Kunststoffverpackungen in Deutschland und verschlechtert damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die diese herstellen und nutzen, während Wettbewerber aus anderen Ländern Vorteile erlangen. Die Einführung einer Plastiksteuer in Spanien 2023 sollte als abschreckendes Beispiel dienen: Die Steuer hat die Kostenlast für heimische Produzenten deutlich erhöht und zu höheren Produktpreisen für die Verbraucher geführt. Gleichzeitig hat die Steuer einen erheblichen Anstieg von Importen aus Drittstaaten verursacht, die heimische Produzenten verdrängen, insbesondere weil sie mit – oftmals fragwürdigen – Bescheinigungen über hohe Anteile von recycelten Kunststoffen eingeführt werden und deshalb zu großen Teilen nicht steuerpflichtig sind.
Auch in Deutschland können Unternehmen zusätzliche Kosten nach der aktuellen Rohstoffkostenexplosion infolge des Iran-Kriegs, den hohen Energiepreisen und Bürokratielasten nicht mehr kompensieren. Ein aktuelles Forschungsvorhaben des Umweltbundesamts (UBA 87/2025, S. 130) beziffert allein die Bürokratiekosten einer Verpackungssteuer für die betroffenen ca. 1,2 Mio. Unternehmen auf rund 420 Mio. Euro jährlich – zuzüglich Steuerberater- und Prüfungskosten, d. h. mindestens 600 Mio. Euro pro Jahr. Dieser Betrag würde die Unternehmen zusätzlich zu der Plastikabgabe belasten. Ausnahmen von einer Verbrauchssteuer z. B. für kleine und mittlere Unternehmen sind verfassungsrechtlich und EU-rechtlich nicht möglich. Auch für den Staat fallen aufgrund von Steuerlagern bei Zollbehörden, Registrierungen, Betriebsprüfungen etc. hohe Vollzugskosten an, insbesondere bei komplexeren Varianten, z. B. differenzierte Sätze nach Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Bagatellgrenzen (UBA 87/2025, S. 24).
Wir erinnern daran, dass die sogenannte EU-Plastikabgabe keine Umweltabgabe, sondern lediglich eine Berechnungsmethode zur Ermittlung der – infolge des Brexits erhöhten – nationalen EU-Beiträge ist. Sie wird von allen EU-Mitgliedstaaten aus allgemeinen Steuern finanziert und geht ohne Zweckbindung an den EU-Haushalt. Es wäre willkürlich, deutsche Unternehmen, die Kunststoffverpackungen herstellen oder nutzen, zur Kasse zu bitten, um Budgetprobleme des Bundes oder der EU zu lösen. Außerdem gelten für Kunststoffverpackungen bereits zahlreiche finanziellen Pflichten (Lizenzentgelte, Einweg-Kunststoff-Fonds-Sonderabgabe, Einweg-Pfand, kommunale Verpackungssteuern).
Es gibt längst eine wirksame Alternative zur Plastikabgabe, nämlich die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ökomodulierung der Lizenzentgelte nach § 21 VerpackG bzw. § 26 VerpackDG-E. Dabei handelt es sich um ein Bonus-Malus-System, das materialneutral bei der Gestaltung der Verpackungen ansetzt und gut recycelbare Verpackungen finanziell besserstellt. Andere EU-Staaten wie Frankreich oder Italien sind hier bereits weiter, und die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schreibt eine solche Ökomodulierung ab 2029 ohnehin vor. Wer Kreislaufwirtschaft stärken, den Bundeshaushalt stabilisieren und den sozialen Ausgleich wahren will, sollte daher auf kluge Anreize statt auf eine populistische Plastikabgabe setzen.
Aus diesen Gründen halten wir eine Plastikabgabe für nicht sinnvoll und setzen uns stattdessen für die Ökomodulierung der Lizenzentgelte ein. Wir halten es für dringend erforderlich, dass Mehrfachbelastungen vermieden und eine positive ökologische Lenkungswirkung erreicht wird.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Aspekte in der Diskussion um eine Plastikabgabe berücksichtigen würden. Gern erläutern wir Ihnen unsere Vorschläge in einem persönlichen Gespräch.
Freundliche Grüße
Die unterzeichnenden Verbände
Allianz Verpackung und Umwelt e.V.
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
Bundesverband Schnellgastronomie und Imbißbetriebe e.V.
Bundesverband der Systemgastronomie e.V.
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V.
Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V.
Deutsche Industrie- und Handelskammer
Grosshandelsverband Foodservice e.V.
Handelsverband Deutschland – HDE – e.V.
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. (IPV)
Markenverband e.V.
Milchindustrie-Verband e.V.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
