Verbändeschreiben zur Änderung der EmpCo-Richtlinie

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Verbandslogos Verbändeschreiben BM Hubig
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Berlin, 28.4.2026

Änderung der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825)

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

am 19.12.2026 hat der Bundestag entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherpolitik (BT-Drs. 21/3327) das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen, mit dem die Vorgaben der „EmpCo-Richtlinie“ (EU 2024/825) im nationale Lauterkeitsrecht umgesetzt werden. Gleichzeitig hat der Bundestag die Bundesregierung im Rahmen einer Entschließung aufgefordert, sich „auf europäischer Ebene für eine angemessene Abverkaufsfrist“ einzusetzen. Der Bundesrat hatte bereits zuvor am 17.10.2025 eine entsprechende Bitte an die Bundesregierung gerichtet (BR-Drs. 438/25 Beschluss).

Mit den Beschlüssen haben Bundestag und Bundesrat ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft aufgegriffen.

Auf Grund der neuen lauterkeitsrechtlichen Regelungen für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln müssen Verpackungen von Konsumgütern bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen am 27.09.2026 neugestaltet und an die neuen Rechtsvorschriften angepasst werden. Allein dies ist eine in der Praxis kaum zu bewältigende Aufgabe, da unzählige Gestaltungen von Produkten und Verpackungen geändert und bisher verwendete Nachhaltigkeitssiegel zertifiziert werden müssen.

Hinzu kommt, dass aufgrund langer Beschaffungsvorläufe und mehrjähriger Haltbarkeiten – auch im Lebensmittelbereich – zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zahlreiche in Zukunft nicht rechtskonforme Produkte und Verpackungen noch im Lager und im Handel sein werden. Ohne Übergangs- oder Abverkaufsfristen wären diese Produkte rechtswidrig und könnten nicht mehr angeboten werden. Dies würde Abmahn- und Unterlassungsrisiken sowie eine großflächige Vernichtung von Waren und Verpackungen nach sich ziehen. Damit drohen wirtschaftliche Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe für die deutsche Wirtschaft. Unabhängig davon wäre eine solche Warenvernichtung aus Nachhaltigkeitssicht nicht vertretbar und stünde im Widerspruch zu den Zielen der Richtlinie.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie dringend, die Entschließung des Bundestags und die Aufforderung des Bundesrats aufzugreifen und sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck für eine Änderung der EmpCo-Richtlinie einzusetzen. Wegen des bestehenden Systems der privaten Rechtsdurchsetzung ist das beschriebene und konkret drohende Problem der Waren und Wertevernichtung in Deutschland nur durch eine Öffnung der Richtlinie zu lösen. Leitlinien der Kommission helfen bei der eindeutigen Rechtslage ebenso wenig wie Stillhaltevereinbarungen mit Behörden. Eine zügige Änderung der EmpCo-Richtlinie und eine Einführung angemessener Übergangs- und Abverkaufsfristen – mindestens in dem vom Bundestag vorgeschlagenen Umfang – ist gerade auch im Interesse der Nachhaltigkeit dringend geboten und muss von der Bundesregierung ausdrücklich eingefordert werden, um unabsehbare wirtschaftliche Schäden in Deutschland zu vermeiden und die Akzeptanz der Regelung bei den betroffenen Marktteilnehmern sicherzustellen.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen bereits heute.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Lösch
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

Dr. Carsten Bernoth
Hauptgeschäftsführer
Bundesverband der deutschen Süßwaren e. V.

Antonin Finkelnburg
Hauptgeschäftsführer
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V.

Angelika Wiesgen-Pick
Geschäftsführerin
Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V.

Kirsten Hommelhoff
Hauptgeschäftsführerin
Bundesverband Druck und Medien e. V.

Holger Eichele
Hauptgeschäftsführer
Deutscher Brauer-Bund e.V.

Peter Kraus vom Cleff
Hauptgeschäftsführer
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V

Franz Peter Altemaier
Geschäftsführer und Leiter Recht
Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

Peter Feller
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.

Stefan Genth
Hauptgeschäftsführer
Handelsverband Deutschland e. V.

Anna Hackstein
Geschäftsführerin
Industrieverband Garten e. V.

Dr. Marcus Girnau
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Dr. iur. Andreas Gayk
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Deutscher Markenverband e. V.

Dr. Bernd Nauen
Hauptgeschäftsführer
Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft e.V.

Dr. Henning Bergmann
Hauptgeschäftsführer
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.

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