Wer unlautere Handelspraktiken meldet, darf keine Angst um seine Geschäftsbeziehungen haben müssen. Das ist eine der zentralen Forderungen der BVE an die Überarbeitung der europäischen UTP-Richtlinie. Am 26. Oktober berieten die EU-Landwirtschaftsminister darüber, wie Lieferanten besser geschützt werden können. Mehrere Mitgliedstaaten sprachen sich für strengere Regeln und eine wirksamere Durchsetzung aus.
Ausgangspunkt war eine gemeinsame Erklärung von Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Darin fordern die Länder, die Umsatzschwellen abzuschaffen, die Liste verbotener Praktiken zu erweitern und die Vorschriften konsequenter anzuwenden. Diese Punkte entsprechen den Kernforderungen der BVE. Darüber hinaus fordert die Erklärung die EU-Kommission auf, die Einführung eines EU-weiten Verbots des Verkaufs von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen unter Produktionskosten zu prüfen.
Deutschland will Vorschläge sorgfältig prüfen
Deutschland begrüßte die Erklärung und kündigte an, sie im weiteren Beratungsprozess sorgfältig zu prüfen. Frankreich und Rumänien positionierten sich bereits klar dafür, Lieferanten unabhängig von ihrem Umsatz zu schützen.
Die BVE begrüßt die offene Debatte im Agrarministerrat und die zunehmende Einsicht, dass fairer Wettbewerb klare Regeln braucht. Aus Sicht des Verbandes muss die UTP-Richtlinie jetzt gestärkt werden, damit Lebensmittelhersteller wirksam vor unlauteren Handelspraktiken geschützt sind.
Konkret fordert die BVE, die Umsatzgrenze von 350 Millionen Euro für geschützte Lieferanten abzuschaffen, den Verbotskatalog zu erweitern und die Regeln konsequenter sowie EU-weit einheitlicher durchzusetzen. Ein besserer Schutz der Anonymität und ein starkes Verbandsklagerecht sollen Lieferanten ermöglichen, ihre Rechte ohne Furcht vor wirtschaftlichen Nachteilen wahrzunehmen.
Kommission arbeitet an Reformvorschlag
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen bestätigte, dass die Kommission eine gezielte Überarbeitung vorbereitet. Diese soll die Durchsetzung verbessern und bestehende Regeln klarstellen oder ausweiten. Der Vorschlag wird für Dezember 2026 oder Anfang 2027 erwartet.
Auch der Umgang mit Verkäufen unter Produktionskosten war Gegenstand der Debatte. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer warnte vor zusätzlicher Bürokratie durch Verbote, die an Produktionskosten anknüpfen. Die BVE lehnt ein solches Verbot ab. Dass sie zentrale Forderungen der Staateninitiative unterstützt, heißt also nicht, dass sie allen Vorschlägen zustimmt.
Im Rat wurden noch keine Änderungen der UTP-Regeln beschlossen. Mehrere Mitgliedstaaten sprachen sich jedoch für einen stärkeren Schutz vor unlauteren Handelspraktiken aus. Die BVE fordert, die Richtlinie jetzt zu stärken, damit Lebensmittelhersteller im Geschäftsalltag wirksam geschützt werden.

