Ein Lebensmittelhersteller erfährt kurzfristig, dass ein großer Abnehmer seine Produkte auslisten will. Ein anderer soll nachträglich Rabatte einräumen oder Werbekosten mittragen, die nie vereinbart waren. Eine Beschwerde wagen beide nicht. Im Konflikt mit großen Abnehmern steht für Hersteller viel auf dem Spiel.
Genau hier sieht die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) die zentrale Schwachstelle des geltenden Rechts. Verbote allein genügen nicht, sie müssen auch durchsetzbar sein. Mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der europäischen Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken fordert die BVE daher, die bestehenden Schutzlücken zu schließen.
Rückenwind kommt aus der Politik. Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn haben eine gemeinsame Erklärung vorgelegt und bringen das Thema beim Agrarministerrat am 26. und 27. Oktober auf den Tisch. Die BVE trägt zentrale Forderungen der Initiative mit. Auch FoodDrinkEurope, der europäische Dachverband, unterstützt die Kernforderungen.
Schutz darf nicht an der Unternehmensgröße enden
Die sogenannte UTP-Richtlinie gilt für Geschäftsbeziehungen in der Agrar- und Lebensmittellieferkette. Das Kürzel steht für „Unfair Trading Practices“. Die 2019 verabschiedete Richtlinie soll wirtschaftlich schwächere Lieferanten gegenüber stärkeren Käufern schützen. Erfasst sind unter anderem einseitige Vertragsänderungen, verspätete Zahlungen und bestimmte Vergeltungsmaßnahmen.
Bislang ist der europäische Mindestschutz nach den Umsätzen von Lieferanten und Käufern gestaffelt. Die obere Umsatzgrenze für geschützte Lieferanten liegt bei 350 Millionen Euro jährlich. Die Mitgliedstaaten dürfen darüber hinausgehen. Im deutschen Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) hat der Gesetzgeber von dieser Klausel Gebrauch gemacht. Für bestimmte unlautere Praktiken wurde die Umsatzgrenze in Deutschland für Lieferanten per Übergangsregelung ausgeweitet, um auch größere Erzeuger und Genossenschaften zu schützen.
Die BVE will diese Obergrenze abschaffen. Maßgeblich sollte aus Sicht der BVE sein, wie sich ein Geschäftspartner verhält, nicht wie viel das betroffene Unternehmen umsetzt. Denn auch größere Hersteller können gegenüber ihren Abnehmern die schwächere Verhandlungsposition haben.
„Machtmissbrauch in der Lieferkette bleibt unlauter, unabhängig von der Unternehmensgröße“, sagt Marcel Winter, Leiter des Brüsseler Büros der BVE.
Auch die acht Mitgliedstaaten wollen Lieferanten jeder Größe schützen. Nach ihrer Erklärung soll der Wegfall der Umsatzschwellen zudem verhindern, dass die Regeln umgangen werden, vor allem über internationale Einkaufsallianzen.
Lieferanten müssen Verstöße ohne Angst melden können
Neben der Frage, wer geschützt ist, geht es um die Durchsetzung. Ziel der BVE ist es, den sogenannten Angstfaktor wirksamer zu bekämpfen. Lieferanten sollen Verstöße melden und ihre Rechte einfordern können, ohne um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten zu müssen.
„Derzeit sehen wir jedoch, dass das UTP-Recht seine Wirkung nicht voll entfaltet, da der sogenannte ‚Angstfaktor‘ die Beschwerdequoten künstlich niedrig hält“, so Winter. „Die begründete Sorge vor Auslistungen durch marktstarke Handelsketten hindert Lieferanten an offiziellen Meldungen.“
Die BVE verlangt deshalb, die Regeln konsequenter und EU-weit einheitlicher durchzusetzen und vertrauliche Informationen sowie die Identität betroffener Unternehmen deutlich besser zu schützen. Ein starkes Verbandsklagerecht könnte Lieferanten zusätzlich entlasten, weil Verbände dann selbst rechtlich gegen unlautere Praktiken vorgehen könnten.
Die acht Mitgliedstaaten kommen zu einem ähnlichen Schluss. Ihre Erklärung nennt die Furcht vor Vergeltung als eines der größten Hindernisse, die Landwirte und Lieferanten, und damit auch unsere Lebensmittelhersteller, davon abhalten, unlautere Praktiken zu melden.
Verbotsliste an die Geschäftspraxis anpassen
Drittens fordern wir als BVE, den Katalog verbotener Praktiken auszuweiten. Aus Sicht der Ernährungsindustrie gehören dazu auch einseitige Nachhaltigkeitsforderungen und die einseitige Verlagerung der damit verbundenen Kosten auf Lieferanten.
Die gemeinsame Erklärung der acht Staaten greift ein verwandtes Thema auf. Sie verlangt Maßnahmen gegen Datenanforderungen, die über das Notwendige, Verhältnismäßige und rechtlich Gerechtfertigte hinausgehen. Beispiele sind Angaben zu Nachhaltigkeit, Umwelt, Sozialem, Unternehmensführung und Sorgfaltspflichten. Außerdem warnen die Staaten: Sammeln marktstärkere Akteure zu viele Lieferkettendaten, können Informationsungleichgewichte wachsen und Verhandlungspositionen in Schieflage geraten.
Wie groß die praktische Bedeutung ist, zeigt die BVE-Blitzumfrage zu zusätzlichen Handelsvorgaben. Im Februar und März 2026 nahmen 140 Unternehmen teil. 88 Prozent gaben an, dass die Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels häufig über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen. Bei zusätzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen erklärten je nach Unternehmensgröße zwischen 66 und rund 80 Prozent, solche Vorgaben seien verpflichtend oder verpflichtend gewesen, um die Geschäftsbeziehung nicht zu gefährden. Zusätzliche Nachweise, Prüfungen und Berichte kosten Personal und Geld.
Ein Rechtsverstoß ergibt sich aus solchen Anforderungen nicht automatisch. Für uns als BVE zeigen die Ergebnisse aber, dass es klare Grenzen für unverhältnismäßige Vorgaben und eine faire Verteilung der Lasten braucht.
Kein Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten
An einer Stelle weicht die BVE bewusst von der Initiative ab. Die acht Staaten fordern die EU-Kommission auf zu prüfen, ob ein EU-weites Verbot des Verkaufs von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen unter Produktionskosten eingeführt werden könnte. Die BVE spricht sich gegen ein Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten aus.
Laut Monopolkommission mindert ein solches Verbot die Anreize zur Kostenoptimierung und erfordert ein teures bürokratisches Kontrollregime. Aus Sicht der BVE käme ein derartiger Eingriff in die freie Preisfindung faktisch einer staatlichen Entgeltordnung gleich. Das ist ordnungspolitisch bedenklich und würde letztlich auch die Verbraucherinnen und Verbraucher belasten.
Bundesregierung soll Reform unterstützen
Die BVE hat ihre Positionen in einer Stellungnahme dargelegt und ist zur Reform der UTP-Regeln eng mit den zuständigen Ministerien und dem Bundeslandwirtschaftsminister im Gespräch. Von der Bundesregierung erwartet sie ein deutliches Signal im Agrarministerrat.
„Um die bestehenden Schutzlücken in der Lieferkette zu schließen, fordert die BVE dringend gesetzliche Nachbesserungen, insbesondere einen massiv gestärkten Anonymitätsschutz bei den Verfahren, eine Aktualisierung beim Katalog unlauterer Handelspraktiken sowie die vollständige Abschaffung der bestehenden Umsatzschwellen“, erklärt Marcel Winter.
Die EU-Kommission hat die Überarbeitung der Richtlinie in ihr Arbeitsprogramm für 2026 aufgenommen. Nach dem vom Europäischen Parlament dokumentierten Zeitplan ist ihr Gesetzesvorschlag im vierten Quartal 2026 zu erwarten. Die Beratungen im Oktober geben der Bundesregierung damit die Chance, sich noch vor Vorlage des Vorschlags für die zentralen Reformforderungen starkzumachen.

