Zusätzliche Handelsvorgaben belasten die Ernährungsindustrie zunehmend

Eine aktuelle BVE-Umfrage unter 140 Unternehmen zeigt: Die Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels gehen in vielen Fällen über gesetzliche Vorgaben hinaus und erzeugen wachsenden organisatorischen und finanziellen Druck, besonders bei kleinen und mittleren Betrieben.

Blick durch einen Supermarktgang aus der Perspektive eines Einkaufswagens, beidseitig dicht gefüllte Regale mit LebensmittelnQuelle: gopixa / Adobe Stock

Die Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie sehen sich zunehmend mit zusätzlichen Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels konfrontiert. Das zeigt eine Sonderblitzumfrage der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) unter ihren Mitgliedsunternehmen sowie den Unternehmen der 20 Fachverbände. An der Befragung nahmen insgesamt 140 Unternehmen teil. Der Befragungszeitraum lag im Februar und März 2026.

88 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass Forderungen des Lebensmitteleinzelhandels etwa in den Bereichen Nachhaltigkeit, Lebensmittelstandards, Hygiene oder allgemeine Verpflichtungen in vielen Fällen über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Lediglich 12 Prozent der Unternehmen sehen dies nicht so.

„Die Ernährungsindustrie stellt sich den Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Das ist in den Unternehmen gelebte Praxis. Problematisch wird es dort, wo neben bestehenden gesetzlichen Vorgaben zusätzliche, uneinheitliche und teils sehr aufwendige Nachweis und Bewertungssysteme entstehen“, erklärt Peter Feller, stellv. Hauptgeschäftsführer der BVE. „Dies führt in der Branche vielfach zu zusätzlichem organisatorischem und finanziellem Druck.“

Nachhaltigkeitsanforderungen besonders herausfordernd

Besonders deutlich wird dies bei Nachhaltigkeitsanforderungen des Handels. Dazu zählen unter anderem Dokumentations- und Evaluierungspflichten, Zertifizierungen, Audits oder zusätzliche Berichtspflichten. 90 Prozent der befragten Großunternehmen geben an, dass entsprechende Anforderungen in vielen Fällen über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Bei mittleren Unternehmen sind es 76,8 Prozent, bei kleinen 58,6 Prozent.

Gleichzeitig machen die Ergebnisse deutlich, dass viele Unternehmen diese Anforderungen faktisch erfüllen müssen, um überhaupt gelistet zu werden. 80,3 Prozent der Großunternehmen, 66 Prozent der mittleren und 69,2 Prozent der kleinen Unternehmen geben an, dass entsprechende Vorgaben obligatorisch sind oder waren, um Geschäftsbeziehungen nicht zu gefährden.

Gefahr von Doppelstrukturen und Bürokratie

Aus Sicht der BVE wächst damit die Gefahr, dass entlang der Lieferkette immer neue Parallelstrukturen entstehen. Unterschiedliche Bewertungslogiken, individuelle Nachweissysteme und zusätzliche Prüfprozesse verursachen erheblichen Aufwand und binden personelle sowie finanzielle Ressourcen, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.

„Wir brauchen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gemeinsame Lösungen, die ambitionierte Ziele unterstützen, aber Unternehmen nicht durch parallele Nachweispflichten überfordern“, so Feller. „Ein Flickenteppich zusätzlicher Anforderungen hilft am Ende niemandem: weder der Nachhaltigkeit, noch Handel und Industrie und auch nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“

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