Der europäische Binnenmarkt gilt als eines der größten wirtschaftspolitischen Erfolgsprojekte der EU. Freier Warenverkehr, Wettbewerb und grenzüberschreitender Handel sollen für Effizienz und sinkende Preise sorgen. Doch genau dieses Fundament steht derzeit im Zentrum einer neuen politischen Debatte in Brüssel.
Es geht dabei um die sogenannten Territorial Supply Constraints (TSC), also Praktiken, die den Einkauf von Waren über Landesgrenzen hinweg erschweren oder verhindern. Was für die EU-Kommission ein Hindernis für Wettbewerb ist, sehen Hersteller als Teil gewachsener Vertriebsstrukturen in einem wirtschaftlich sehr unterschiedlichen europäischen Markt.
Für die Kommission sind TSC zu einem politischen Schwerpunktthema geworden. In ihrer Binnenmarktstrategie vom Mai 2025 stuft sie TSC als eines der zehn schädlichsten Hemmnisse im europäischen Binnenmarkt ein. Seit März 2026 läuft zudem eine Konsultation zu möglichen neuen Maßnahmen gegen TSC. Für die Ernährungsindustrie ist das ein grundlegender Richtungswechsel in der europäischen Binnenmarktpolitik.
Was Brüssel stört und warum jetzt
Territoriale Lieferdifferenzierung ist Alltag in der Lebensmittelindustrie. Hersteller passen Produkte und Preise an nationale Märkte an, weil Steuern, Verpackungsvorschriften, Konsumgewohnheiten und Kostenstrukturen von Land zu Land verschieden sind. Dass ein Produkt in Polen anders bepreist ist als in Deutschland, ist aus Sicht der Hersteller daher kein Problem, sondern Ausdruck unterschiedlicher Marktbedingungen innerhalb Europas.
Die EU-Kommission sieht das kritischer. Aus ihrer Sicht verhindern Territorial Supply Constraints, dass Händler Waren innerhalb des Binnenmarkts dort einkaufen können, wo sie günstiger angeboten werden. Wenn ein deutscher Händler beispielsweise Ware direkt in Polen beziehen möchte, wird er häufig an die deutsche Vertriebsgesellschaft des Herstellers verwiesen und erhält dort andere Preise oder Konditionen.
Die Kommission wertet das als Wettbewerbshindernis und prüft, ob sie stärker gegen solche Praktiken vorgehen sollte, auch dann, wenn kein klassischer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden kann. Aus unserer Sicht käme das einer deutlichen Verschärfung des regulatorischen Umfelds gleich und wirft grundlegende Fragen zur Verhältnismäßigkeit auf.
Warum Preise in Europa unterschiedlich sind und sein dürfen
Die Logik hinter dem Brüsseler Vorstoß klingt zunächst einfach: Ein Produkt kostet in Polen weniger als in Deutschland. Der deutsche Händler darf es dort nicht kaufen. Also zahlt der deutsche Verbraucher mehr, als nötig wäre. Doch so einfach ist die Realität nicht.
Wer Lebensmittel in Europa produziert und vertreibt, operiert in 27 verschiedenen Märkten mit 27 verschiedenen Wirklichkeiten. Unterschiedliche Lohnkosten, Steuersätze, Verpackungsvorschriften, Pfandsysteme, Sprachen, Rezepturen, Volumina und Servicestrukturen. Was in Warschau funktioniert, funktioniert nicht automatisch in München oder Paris.
Preisdifferenzierung zwischen Mitgliedstaaten ist kein Beweis für Marktmanipulation. Sie ist häufig das Ergebnis exakt dieser Unterschiede und damit Ausdruck eines funktionierenden Marktes. Unsere Position ist daher klar: Preisdifferenzierung sollte nicht per se als TSC eingestuft werden. Sie spiegelt oft legitime Geschäftsentscheidungen und funktionsfähige Marktdynamiken wider. Selbst eine Studie der EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Preisunterschiede zwischen Mitgliedstaaten nicht auf TSC zurückzuführen sind.
Marcel Winter, Leiter unseres Brüsseler Büros, bringt es auf den Punkt: „Die BVE steht für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt ein. Staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung und Vertriebswege sind jedoch hierbei das falsche Mittel, insbesondere, weil bestehendes Wettbewerbsrecht den EU-Markt bereits ausreichend schützt. Territoriale Lieferdifferenzierung ist daher auch Teil eines vielfältigen und marktwirtschaftlichen EU-Binnenmarktes und berücksichtigt regionale Unterschiede bei Konsum und Bedingungen vor Ort.“
Bestehendes Recht schützt den Binnenmarkt bereits
Aus Sicht der Ernährungsindustrie besteht keine Regelungslücke. Das europäische Wettbewerbsrecht enthält bereits umfassende Instrumente gegen wettbewerbswidrige Praktiken. Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbieten Kartellabsprachen sowie den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Nationale Wettbewerbsbehörden und die EU-Kommission wenden dieses Recht bereits heute konsequent an. Wer Parallelimporte durch verbotene Klauseln blockiert, muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Dass die Kommission nun ein Instrument schaffen will, das auch ohne Nachweis einer Absprache oder Marktmacht greift, ist keine Lückenschließung. Es ist eine Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse in privatwirtschaftliche Vertriebsentscheidungen, begründet mit einem politischen Ziel, nicht mit einer nachgewiesenen Rechtsverletzung.
Wo tatsächliche Hindernisse im Binnenmarkt bestehen, etwa durch unterschiedliche nationale Verpackungs- oder Kennzeichnungsvorschriften, sollte aus unserer Sicht die Lösung in stärkerer europäischer Harmonisierung liegen, nicht in zusätzlichen Beschränkungen unternehmerischer Freiheit.
Mehr Spielraum für den Handel, unklare Vorteile für Verbraucher
Hinter dem Verbraucherschutzargument steckt eine weitere Frage: Wer profitiert eigentlich wirklich, wenn Hersteller ihre nationalen Preisstrukturen aufgeben müssen?
Vor allem große, europaweit aufgestellte Handelsketten könnten ihre Einkaufsmöglichkeiten weiter ausbauen und gezielt dort einkaufen, wo Preise besonders niedrig sind, während kleinere oder mittelständische Händler weiter ins Hintertreffen geraten würden. Dass diese Vorteile anschließend an die Verbraucher weitergegeben werden, ist keineswegs sicher. Studien wie das Hauptgutachten der Monopolkommission (2024) stellen fest, dass Einkaufsvorteile großer Handelsunternehmen nicht automatisch zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen. Entscheidend sind vielmehr die Wettbewerbsintensität im Einzelhandel sowie das Marktverhalten der beteiligten Akteure.
Dazu kommt: Wer Hersteller zwingt, europaweit einheitlicher zu agieren, riskiert am Ende auch weniger Produktvielfalt. Länderspezifische Rezepturen, regionale Sortimente sowie lokale Anpassungen stehen unter Druck, wenn nationale Differenzierung generell unter Verdacht gestellt wird.
Binnenmarkt ja, Einheitsmarkt nein
Wir stehen für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt. Aber ein funktionierender Binnenmarkt ist kein uniformer Markt. Er lebt von Vielfalt, von Wettbewerb, von unternehmerischer Freiheit und von der Möglichkeit, auf unterschiedliche Marktbedingungen flexibel zu reagieren. Eine gesetzlich erzwungene Standardisierung würde etablierte Marktmechanismen untergraben, ohne verlässliche Vorteile für Verbraucher zu garantieren. Gleichzeitig drohen spürbare Nachteile für Produktvielfalt und Preisstabilität im Binnenmarkt.
Brüssel verfolgt ein legitimes Ziel: einen starken europäischen Binnenmarkt. Der derzeit diskutierte Weg mit pauschaler Regulierung statt gezielter Rechtsdurchsetzung und politischem Druck statt Nachweis eines Verstoßes ist aus unserer Sicht nicht der richtige. Am Ende könnte genau das beschädigt werden, was geschützt werden soll: ein Markt, der für Hersteller, Händler und Verbraucher gleichermaßen funktioniert.

