Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Maßnahmenpaket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ wichtige Impulse zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland setzen will. Insbesondere die angekündigten Schritte zum Bürokratieabbau, zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Stärkung des Außenhandels greifen langjährige Forderungen der Ernährungsindustrie auf.
Die angekündigte Beschleunigung des Ausbaus der Verteilnetze ist ein wichtiger Schritt. Ebenfalls begrüßt die BVE ausdrücklich die umfangreichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, insbesondere die angekündigte 1:1-Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Die BVE hatte mehrfach ausdrücklich gefordert, auf zusätzliche nationale Verschärfungen zu verzichten. Dass der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro begrenzt sowie die Sorgfaltspflichten künftig risikobasiert ausgestaltet werden sollen, führt zu mehr Rechtsklarheit und weniger bürokratischer Belastung.
Positiv bewertet die BVE außerdem die angekündigte Stärkung der Außenwirtschaftspolitik. Der Ausbau eines regelbasierten, freien und fairen Welthandels gehört seit Jahren zu den Kernforderungen der deutschen Ernährungsindustrie. Die angekündigte Weiterentwicklung der Außenwirtschaftsstrategie, der Abschluss neuer Freihandels- und Investitionsabkommen sowie ein wirksamer Schutz vor unfairen Handelspraktiken stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit exportorientierter Unternehmen. Gerade für die Ernährungsindustrie mit ihrer hohen Exportquote sind offene Märkte und verlässliche Handelsbeziehungen von zentraler Bedeutung.
Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der BVE: „Die Bundesregierung hat sich offenbar auf den Weg gemacht und das in die richtige Richtung. Das Maßnahmenpaket enthält viele richtige Ansätze, nun müssen konkrete Entlastungen folgen. Wer den Industriestandort Deutschland stärken will, muss die Ernährungsindustrie fokussieren Als drittgrößte Industriebranche sichert sie täglich die Versorgung der Bevölkerung, bietet mehr als 600.000 Menschen Arbeit – vielen davon im ländlichen Raum – und steht zugleich unter erheblichem Kosten- und Regulierungsdruck.“
Stellungnahme der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss
Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) bewertet die angekündigten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Koalition insgesamt als Schritt in die richtige Richtung. Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate erhöht die notwendige Flexibilität der Betriebe, insbesondere bei saisonalen Produktionsspitzen. Gleichzeitig stärken höhere steuerfreie Zuschläge sowie die vollständige Beitragsfreiheit im Tarifbereich die Attraktivität von Schicht- und Wochenendarbeit.
Kritisch bewertet die ANG hingegen, dass die Koalition auf eine Reform der Entgeltfortzahlung durch Karenztage verzichtet hat. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, die verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag und schärfere Sanktionen bei Missbrauch sind zwar richtige Schritte zur Kontrolle, führen jedoch nur zu einer indirekten finanziellen Entlastung der Unternehmen.
Kim Cheng, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG): „Das Maßnahmenpaket der Bunderegierung enthält solide Ansätze zum Bürokratieabbau und gibt den Betrieben mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt. Dass die Chance für eine strukturelle Entlastung bei den Entgeltfortzahlungen durch Karenztage verpasst wurde, ist mehr als bedauerlich. Eine Regelung hierzu hätte die Eigenverantwortung gestärkt und die ausufernden Lohnnebenkosten spürbar gedämpft.“

