Plastiksteuer: Verbändeallianz fordert Stopp des Eilverfahrens

Die BVE und sieben weitere Verbände lehnen die geplante Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen ab und fordern, das vorgesehene Schnellverfahren zu stoppen. Ein inzwischen bekannt gewordener Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht ab Juli 2027 eine Steuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen vor. Die Allianz warnt vor erheblichen zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Verwaltung sowie vor ökologischen Fehlanreizen.

Frisches Gemüse und Obst in Kunststoffverpackungen auf einem Holztisch: Zucchini, Basilikum, Kirschtomaten, Apfel und Zitrone.Quelle: Olga Miltsova / Adobe Stock

Nach Informationen der BVE und ihrer Partnerverbände will das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestages eine Formulierungshilfe zur Einführung der neuen Verbrauchsteuer zuleiten. Die Regelung soll demnach als Änderungsantrag in das laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden, ohne Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesministerien und ohne vorherige Befassung des Bundeskabinetts mit dem konkreten Regelungsvorschlag.

Dagegen wendet sich die BVE gemeinsam mit sieben weiteren Verbänden in einem Eilschreiben vom 2. Oktober 2026 an Kanzleramtschefin Nina Warken. Gemeinsam fordern sie, das Schnellverfahren zu stoppen. Eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite darf nicht im Eilverfahren beschlossen werden.

Zum Bündnis gehören neben der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, der Markenverband, Plastics Europe Deutschland sowie der VDMA Kunststoff- und Gummimaschinen.

550 Euro je Tonne Kunststoff ab Juli 2027

Wie konkret die Pläne inzwischen sind, zeigt ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, über den die Deutsche Presse-Agentur am 5. Oktober berichtet hat. Danach sollen ab Juli 2027 für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro Steuer fällig werden. Die Steuer soll bei der Herstellung, der Einfuhr oder dem Verbringen der Verpackungen anfallen.

Erfasst werden sollen unter anderem Kunststoffverpackungen, Folien, Verschlüsse, Deckel und Kapseln. Auch Verbundverpackungen fallen unter die Steuer, sofern ihr Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff soll die Steuer auf Antrag entfallen können.

Die Koalition rechnet zunächst mit rund drei Millionen Tonnen steuerpflichtiger Kunststoffverpackungen pro Jahr. Für das zweite Halbjahr 2027 erwartet sie Einnahmen von rund 805 Millionen Euro, ab 2028 jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro. Das liegt über dem im Haushaltsentwurf veranschlagten EU-Beitrag von 1,261 Milliarden Euro. Zugleich soll die Steuer Unternehmen dazu bringen, weniger Kunststoff zu verwenden.

Kabinett hat nur ein Einnahmeziel beschlossen

Die im Juli beschlossene Finanzplanung sieht vor, mit einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen dauerhaft Einnahmen in Höhe des deutschen EU-Kunststoff-Eigenmittelbeitrags zu erzielen. Die Abführung an die EU ist im Haushaltsentwurf für 2027 mit 1,261 Milliarden Euro veranschlagt. Einen entsprechenden Einnahmetitel weist der Entwurf jedoch nicht aus.

Die wesentlichen Elemente einer solchen Steuer waren nicht Gegenstand des Kabinettsbeschlusses. Dazu zählen Steuergegenstand und Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif, Ausnahmen und ökologische Differenzierungen, die Behandlung von Importen sowie Erhebungs-, Nachweis- und Kontrollverfahren. Auch belastbare Angaben zum Vollzugsaufwand der Zollverwaltung und zum Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft lagen nicht vor.

Beschlossen wurde damit ein Einnahmeziel, aber kein konkretes Plastiksteuergesetz. Zudem gibt es nach Kenntnis der Verbände keinen Präzedenzfall, in dem ein vollständig neues Verbrauchsteuergesetz durch eine ministerielle Formulierungshilfe als Änderungsantrag in ein laufendes Haushaltsbegleitgesetz eingefügt wurde. Für die Einführung eines neuen Steuerregimes mit erheblichen Auswirkungen auf Unternehmen und Verwaltung halten die BVE und ihre Partner dieses Vorgehen für nicht sachgerecht.

Mindestens 600 Millionen Euro Bürokratiekosten jährlich

Die Allianz warnt vor erheblichem zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte und 2025 veröffentlichte Studie schätzt den jährlichen Unternehmensaufwand für eine allgemeine Verpackungssteuer auf rund 420 Millionen Euro. Grundlage sind unter anderem 1,5 Personentage pro betroffenem Unternehmen. Zusätzliche Aufwendungen für Steuerprüfungen, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung kommen laut der Studie hinzu.

Unter Berücksichtigung weiterer Kosten, darunter IT-Anpassungen und Rechtsberatung, rechnet das Bündnis bei einer Steuer auf Kunststoffverpackungen mit unternehmensseitigen Bürokratiekosten von mindestens 600 Millionen Euro jährlich. Diese Zahl ist eine Schätzung auf Grundlage der Studienberechnungen. Die Allianz fordert, sie im Gesetzgebungsverfahren durch eine unabhängige Erfüllungsaufwandsschätzung überprüfen zu lassen.

Hinzu käme zusätzlicher Personal- und IT-Aufwand für die Bundeszollverwaltung. Je nach Abgrenzung des Steuerschuldnerkreises könnten nach Einschätzung der Verbände rund 2.000 zusätzliche Beschäftigte erforderlich werden. Wie belastbar die Angaben des Entwurfs zum Personalbedarf sind, muss im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Die Allianz fordert eine vollständige und belastbare Ermittlung der staatlichen Vollzugskosten, um den tatsächlichen Nettoertrag für den Bundeshaushalt beurteilen zu können.

Folgen für die Ernährungsindustrie

Die Ernährungsindustrie setzt in großem Umfang Kunststoffverpackungen ein und wäre von einer Steuer auf diese Verpackungen betroffen. Der Entwurf sieht zwar vor, dass die Steuer für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff auf Antrag entfallen kann. Diese Ausnahme könnte die Branche nach Einschätzung der BVE aber nur eingeschränkt nutzen.

„Die geplante Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen belastet die Wirtschaft finanziell und bürokratisch zusätzlich. Das wird auch für die Verbraucher nicht folgenlos bleiben“, sagt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE. „Die vorgesehenen Steuerentlastungen für den Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen sind für die Ernährungsindustrie in weitem Umfang nicht zugänglich. Die Abkürzung des Gesetzgebungsvorhabens über eine ‚Formulierungshilfe‘ ist beispiellos und unangemessen.“

Plastiksteuer droht ökologische Fehlanreize zu setzen

Die Verbände fordern außerdem eine belastbare Prüfung der ökologischen Auswirkungen. Sie verweisen auf die vom Umweltbundesamt veröffentlichte Studie, die eine pauschale Lenkung weg von Kunststoffen und hin zu anderen Materialien aus Umweltsicht kritisch beurteilt. Entscheidend sei eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Anwendungen.

Eine einseitige Verteuerung von Kunststoffverpackungen könnte den Wechsel zu schwereren Verpackungen oder zu schlecht recyclingfähigen Materialverbunden mit geringem Kunststoffanteil begünstigen. Dadurch könnten Ressourcenverbrauch und Abfallaufkommen steigen, zusätzliche Treibhausgasemissionen entstehen und die Recyclingfähigkeit der Verpackungen sinken.

Als ökologisch zielgenauere Alternative nennen die Verbände die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen. Damit könnten materialneutral finanzielle Anreize für gut recycelbare Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten geschaffen werden.

Verbände fordern geordnetes und transparentes Verfahren

Die BVE und ihre Partnerverbände bitten die Kanzleramtschefin, auf einen Stopp des vorgesehenen Schnellverfahrens hinzuwirken.

Sollte die Bundesregierung an der Steuer festhalten, fordern wir einen vollständigen und begründeten Gesetzentwurf sowie die ordnungsgemäße Beteiligung der fachlich betroffenen Ministerien. Die wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen müssten unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats belastbar geprüft werden.

Dazu zählen der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, der Personal-, IT- und Vollzugsbedarf der Zollverwaltung sowie mögliche Auswirkungen auf Materialwahl, Verpackungsgewicht, Recyclingfähigkeit und Treibhausgasemissionen.

Eine Formulierungshilfe dürfte erst dann dem Bundestag zugeleitet werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und das Bundeskabinett über den konkreten Gesetzestext und seine Auswirkungen entschieden hat. Anschließend müsste eine angemessene parlamentarische Beratung unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse und von Sachverständigen gewährleistet sein.

>> Schreiben der Verbändeallianz vom 02. Oktober 2026

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