Verbände fordern Nachbesserung der Tierhaltungskennzeichnung

Sieben Verbände aus Landwirtschaft und Fleischwirtschaft warnen vor einseitigen Wettbewerbsnachteilen durch die geplante Tierhaltungskennzeichnung. Weil auch die EU-Kommission rechtliche Zweifel am Gesetzentwurf hat, fordern sie jetzt eine praxistaugliche Nachbesserung, bevor die Pflicht startet.

Grafik zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung mit den fünf Haltungsstufen Bio, Auslauf/Weide, Frischluftstall, Stall+Platz und Stall sowie einem QR-CodeQuelle: BMLEH

Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. Januar 2027 greifen. Nun bringt eine ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 11. August 2026 den Zeitplan ins Wanken. Eine breite Verbändeallianz aus Landwirtschaft und Fleischwirtschaft fordert als Konsequenz, den Starttermin erneut zu verschieben und den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Für die betroffenen Betriebe steht dabei viel auf dem Spiel. Ohne Nachbesserung drohen zusätzliche bürokratische Lasten und Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern.

Betriebe warnen vor zusätzlichen Belastungen

Bundesverband Rind und Schwein (BRS), Bundesverband der Vieh- und Fleischwirtschaft (BVVF), Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Raiffeisenverband (DRV), Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) und Verband der Fleischwirtschaft (VDF) verweisen auf die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage der deutschen Schweinehaltung.

Zusätzliche Registrierungs- und Bürokratiepflichten träfen die Betriebe in einer Phase, in der viele bereits unter Kostendruck stehen. Ein Gesetz, das auf die Einbindung ausländischer Ware verzichtet und stattdessen nur die heimische Erzeugung belastet, sei aus ihrer Sicht keine tragfähige Lösung, sondern würde deutsche Betriebe einseitig benachteiligen. Sie fordern deshalb ausreichend Zeit, um den Entwurf praxisgerecht und europarechtskonform zu überarbeiten, statt vorschnell ein Gesetz umzusetzen, das die heimische Erzeugungskette schwächt.

Kommission sieht Nachbesserungsbedarf

Anlass der Forderung ist die Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem von der Bundesregierung notifizierten Änderungsentwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG), der offiziell als Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes firmiert. Die Kommission stellt das Prinzip der Tierhaltungskennzeichnung dabei nicht grundsätzlich infrage. Ihre Einwände richten sich gegen die konkrete Ausgestaltung, mit der das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) insbesondere ausländische Erzeugnisse in das deutsche System einbinden will.

Im Kern geht es um zwei rechtliche Gesichtspunkte: den freien Warenverkehr innerhalb der EU sowie die Vereinbarkeit mit der europäischen Öko-Verordnung. Für den weiteren Gesetzgebungsprozess gilt nun eine Stillhaltefrist bis zum 12. November 2026. Bis zu diesem Datum darf der Entwurf nicht angenommen werden. Zusätzlich muss die Bundesregierung der Kommission mitteilen, mit welchen Maßnahmen sie auf die Einwände reagieren will.

Worum es der Kommission konkret geht

Nach dem THKG-Entwurf müssten ausländische Erzeuger ihre Haltungsformen künftig den fünf deutschen Kategorien Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio zuordnen. Die Kommission bemängelt, dass andere nationale Kennzeichnungssysteme dabei nicht ausreichend anerkannt werden. Besonders sensibel ist der Umgang mit Bio-Ware. Betriebe, die bereits nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert sind, müssten für die Vermarktung ihrer Produkte in Deutschland unter der Haltungsform Bio zusätzliche deutsche Melde-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten erfüllen. Genau diese zusätzlichen Verwaltungsauflagen werfen aus Sicht der Kommission Fragen zur Vereinbarkeit mit der Öko-Verordnung auf.

Auch mehrere EU-Mitgliedstaaten haben sich im Notifizierungsverfahren mit eigenen kritischen Stellungnahmen zu Wort gemeldet, darunter Polen, Lettland, Tschechien und Österreich. Sie sehen in der deutschen Kennzeichnungspflicht teilweise ein Handelshemmnis.

Die Allianz hat dafür bereits ein eigenes Gesamtkonzept vorgelegt. Kernforderung ist der Verzicht auf zusätzliche Registrierungspflichten für ausländische Erzeuger. Stattdessen sollen etablierte Kennzeichnungssysteme und Zertifikate aus anderen Ländern anerkannt werden, sofern sie die deutschen Standards nicht unterlaufen.

In diese Richtung weist nach Angaben der Verbände auch die Kommission selbst: Sie nennt die gegenseitige Anerkennung ausländischer Kennzeichnungssysteme sowie weniger aufwendige Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren als mögliche Alternativen. Aus Sicht der Verbände ist das der einzige Weg, um Verbrauchertransparenz zu schaffen, ohne die heimischen Betriebe einseitig zu belasten.

Kritikpunkt Downgrading

Auch das im THKG vorgesehene sogenannte Downgrading, also die Herabstufung von Erzeugnissen bei fehlendem Nachweis, wird von der Kommission nicht grundsätzlich abgelehnt. Kritisch bewertet sie jedoch die hohen Hürden, die eine Registrierungspflicht für ausländische Erzeuger mit sich bringt. Zudem fehle bislang die Möglichkeit, spezifische Tierwohlleistungen sichtbar zu machen, die nicht auf den Anforderungen des THKG beruhen. Die Verbände sehen hier eine freiwillige Zusatzkennzeichnung als möglichen Ausweg.

Die Verbändeallianz erwartet von der Bundesregierung nun zwei Schritte: die erneute Verschiebung der Anwendungspflicht und eine europarechtskonforme Überarbeitung des Entwurfs auf Basis des vorgelegten Gesamtkonzepts. Bis zum Ablauf der Stillhaltefrist am 12. November 2026 muss Berlin gegenüber Brüssel darlegen, wie es mit den Einwänden der Kommission umgeht. Ob der ursprüngliche Zeitplan für den 1. Januar 2027 noch zu halten ist, gilt in Branchenkreisen jedoch bereits als unwahrscheinlich.

▶️ Download Schreiben der Verbändeallianz

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Einmal im Monat geben wir Einblicke in aktuelle Themen, politische Entwicklungen und Hintergründe der deutschen Ernährungsindustrie.