Schreiben an das BMUKN: Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten

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Verbändelogos Schreiben an BMUKN
Verbändelogos vom Schreiben an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Bedarf an Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten

Sehr geehrter Herr Kannenberg,

im Hinblick auf die bevorstehende Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) möchten wir auf zentrale praktische Herausforderungen für die Wirtschaft aufmerksam machen.

Nach aktuellem Stand soll die Richtlinie bzw. deren Umsetzung in das deutsche UWG ab September 2026 für alle Produkte mit Umweltbezug gelten – unabhängig davon, wann diese in Verkehr gebracht wurden. Da keine Übergangs- oder Bestandsschutzregelung vorgesehen ist, wären auch Produkte betroffen, die sich bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens auf Lager bzw. im Handel befinden. Dies würde bedeuten, dass Unternehmen Produkte nicht mehr planmäßig verwenden könnten bzw. vom Markt nehmen oder nachträglich etikettieren müssten. Das Entfernen von Produkten würde zu einer Vernichtung von Verpackungen und Lebensmitteln führen – mit erheblichen Umweltwirkungen und Lebensmittelverschwendung, insbesondere bei Produkten mit längerer Haltbarkeit. Das nachträgliche Anbringen von Stickern ist sehr kosten- und arbeitsintensiv, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und führt zu zusätzlichen Umweltbelastungen. Ein solches Vorgehen wäre unverhältnismäßig und nicht im Einklang mit den Zielen der EU-Abfallgesetzgebung.

Bereits im Rahmen des laufenden nationalen Umsetzungs- und Gesetzgebungsprozesses haben wir in unseren Stellungnahmen auf die mit den neuen lauterkeitsrechtlichen Vorgaben verbundenen erheblichen Umsetzungsherausforderungen hingewiesen. In der Praxis bestehen lange Vorlaufzeiten für die Gestaltung und Produktion von Verpackungen – häufig 6 bis 12 Monate vor Verkaufsstart, teils länger. Verpackungen werden in hohen Auflagen produziert, um Lieferfähigkeit und Skaleneffekte sicherzustellen. Produkte mit langen Mindesthaltbarkeitsdaten (z. B. Konserven, Tee) oder langlebige Non-Food-Produkte (z. B. Bücher, Spiele) können mehrere Jahre im Markt verbleiben. Ein Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen, das Teepackungen mit einer Mindesthaltbarkeit von vier Jahren produziert, müsste bei Fehlen einer Übergangsregelung ab Herbst 2026 einwandfreie Ware vernichten – ein Ergebnis, das den Nachhaltigkeitszielen der EU diametral entgegensteht.

Daher haben wir bereits in unseren Stellungnahmen vorgeschlagen, mit Rücksicht auf die praktischen Verhältnisse und zur Vermeidung unnötiger Vernichtung von Waren und Verpackungen das erstmalige Inverkehrbringen von vorproduzierten Verpackungsmaterialien und Produkten, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelungen zu gestatten und einen Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Waren unbefristet zuzulassen. Diese Forderung möchten wir auch im europäischen Kontext der EmpCo-Richtlinie bekräftigen: Sinnvoll wäre die Einführung einer Übergangsregelung, um den Abverkauf vorhandener Bestände zu ermöglichen und klarzustellen, dass die neuen Vorschriften nicht für Produkte gelten, die vor September 2026 in Verkehr gebracht oder etikettiert wurden. Weiterhin sollte innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten ein Inverkehrbringen bereits vorproduzierten Verpackungsmaterials möglich sein. Wir plädieren daher für die Aufnahme entsprechender Klarstellungen im derzeit in Vorbereitung befindlichen FAQ-Dokument der Europäischen Kommission, um sicherzustellen, dass Mitgliedstaaten die Notwendigkeit einer Übergangsregelung im Rahmen ihrer Umsetzung berücksichtigen.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie, diese Punkte in den weiteren Beratungen im CPC-Netzwerk und gegenüber der Europäischen Kommission zu unterstützen. Für Rückfragen stehen Ihnen die u. s. Ansprechpartner der Verbände jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Ansprechpartner der unterzeichnenden Verbände