Quelle: BVEBerlin, 09.03.2026
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
die EU-Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (im Folgenden „UTP-Richtlinie“) wurde in Deutschland mit dem Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) umgesetzt. Gemäß Artikel 12 der Richtlinie hat die EU-Kommission die europäische Regelung im Jahr 2025 evaluiert und die Ergebnisse ihrer Bewertung in einem Evaluierungsbericht (COM(2025) 728 final) zusammengefasst, der dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen am 01.12.2025 vorgelegt wurde. Die unterzeichnenden Verbände sind sich insbesondere über einen aktuell im Zusammenhang mit der Evaluierung der UTP-Richtlinie intensiv diskutierten Aspekt einig:
Im Rahmen der auf die Evaluierung folgenden politischen Diskussion werden sowohl auf Ebene der EU als auch in einzelnen Mitgliedstaaten Maßnahmen gefordert, die verhindern sollen, dass Landwirte „systematisch zum Verkauf unter ihren Produktionskosten gezwungen sind“. Die genaue Ausgestaltung ist dabei noch unklar. Ungeachtet dessen, ob ein entsprechendes Instrument als Verkaufsverbot oder Einkaufsverbot ausgestaltet wird, beziehen sich unsere Überlegungen und Bewertungen gleichermaßen auf Ausgestaltungen, die mit Eingriffen in die Preissetzungsfreiheit der Vertragsparteien verbunden sind.
Die unterzeichnenden Verbände der Lebensmittellieferkette unterstützen Maßnahmen, die geeignet sind, die Position der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittellieferkette zu stärken. Sie tragen das Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik mit, die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Erzeuger zu verbessern. Jedoch besteht Einigkeit darin, dass die Einführung eines Verbots des Verkaufs unter Produktionskosten kein geeignetes Instrument darstellt, um dieses Ziel zu erreichen. Die unterzeichnenden Verbände lehnen eine entsprechende Regulierung daher ab.
Tatsächlich sind nach den Analysen des Thünen-Instituts auch mehrere Jahre nach Inkraftsetzung entsprechender gesetzlicher Regelungen in Spanien und Frankreich für zentrale Stakeholder sowie nationale Experten keine wesentlichen Verbesserungen in der Marktstellung der Primärerzeuger erkennbar. Stattdessen können unbeabsichtigte negative Wirkungen in Zeiten eines Angebotsüberhangs auf der Erzeugerseite, insbesondere im Außenhandel, drohen. Das könnte zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger gehen, die durch die Regulierung eigentlich geschützt werden sollen.
Ebenso sind Wettbewerbsverzerrungen gerade zu Lasten kleinerer landwirtschaftlicher Erzeuger zu befürchten, weil ihre größeren und deshalb effizienter arbeitenden Wettbewerber von festen Gewinnaussichten unverhältnismäßig stark profitieren würden.
Zutreffend weist auch die Monopolkommission in ihrem aktuellen Sondergutachten zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette kritisch darauf hin, dass ein Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten mit der Gefahr verbunden ist, dass Betriebe weniger Anreize haben, ihre Produktionskosten zu optimieren, und ein aufwändiges bürokratisches Regime zur Preisfestsetzung, Kontrolle und Ausgleichszahlungen erfordert, dessen administrative Kosten die „möglicherweise“ bestehenden Vorteile bei weitem überwiegen würden (Sondergutachten der Monopolkommission 84, 2025, K15).
Deshalb begegnet ein mit dem Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten verbundener umfassender Eingriff in die vertragliche Preisfindung erheblichen ordnungspolitischen Bedenken. Er würde den vereinbarten Preis durch eine staatliche Entgeltordnung ersetzen, die im Ergebnis nicht zuletzt auch die Verbraucherwohlfahrt negativ beeinträchtigen würde.
Zudem begegnet eine für die Einhaltung des Verbots notwendige Offenlegung der Produktionskosten auch erheblichen kartellrechtlichen Bedenken. Denn bei diesen Daten handelt es sich regelmäßig um wettbewerblich sensible Informationen, die nicht unter Wettbewerbern ausgetauscht werden dürfen.
Mit einer entsprechenden Regulierung wären zudem erhebliche bürokratische und administrative Kosten verbunden, wie die zitierten Beispiele zeigen.
Das BMEL hat im Rahmen der Evaluierung auf den hohen administrativen Aufwand hingewiesen, der mit einer Definition der Produktionskosten verbunden ist. Die Komplexität ergibt sich in diesem Zusammenhang aus der Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren wie Betriebs- und Produktionsform, Betriebsstruktur, Betriebsgröße und geografischer Lage. Belastbare Daten zur Ermittlung der Produktionskosten fehlen in Deutschland. Die Datengewinnung, Verarbeitung und laufende Aktualisierung wären nach Einschätzung des Evaluierungsberichts mit einem „sehr hohen“ bürokratischen Aufwand verbunden. Dieser Aufwand würde durch die notwendige Rechtsdurchsetzung weiter erhöht. Ein wirksamer Vollzug des Verbots erfordert nämlich behördliche Kontrollen, Sanktionen und gegebenenfalls auch Streitschlichtung.
Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, „umfassend“ Bürokratie abzubauen (Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 56). Auf Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht erforderlich sind, wollen die Regierungsparteien ausdrücklich verzichten (Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 58). Die Einführung eines Verbots des Verkaufs unter Produktionskosten würde dieses Vorhaben konterkarieren, ohne die Situation der landwirtschaftlichen Erzeuger zu verbessern. Stattdessen würde die öffentliche Hand durch neue bürokratische Kosten und die Verbraucher durch steigende Preise belastet.
Die unterzeichnenden Verbände fordern die Bundesregierung daher nachdrücklich auf, sich auf EU-Ebene im Rat entschieden gegen die Einführung eines Verbots des Verkaufs unter Produktionskosten auszusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian von Boetticher
Vorsitzender
Bundesvereinigung der
Deutschen Ernährungsindustrie (BVE)
Joachim Rukwied
Präsident
Deutscher Bauernverband e. V. (DBV)
Franz – Josef Holzenkamp
Präsident
Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)
Dr. Alexander von Preen
Präsident
Handelsverband Deutschland – HDE – e.V
Franz – Olaf Kallerhoff
Präsident
Markenverband e. V.
