BVE-Stellungnahme zu Stromkosten und -verfügbarkeit

Wettbewerbsnachteil für inländische Hersteller durch hohe Strompreise

Die deutschen Strompreise liegen weiterhin auf einem extrem hohen Niveau. Unternehmen, die gegenwärtig an der Strombörse Strom für die kommenden Jahre kaufen, bezahlen mit bis zu 16 Cent pro Kilowattstunde mehr als das Doppelte des Durchschnittspreises aus den Vorkrisenjahren. Hinzu kommen Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Die ohnehin hohen Stromkosten haben sich damit in der Breite der deutschen Wirtschaft zu einer schwerwiegenden Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit entwickelt. Davon ist auch die Ernährungs- industrie betroffen. Strom ist mit einem Anteil in Höhe von 28 Prozent nach Erdgas der zweitgrößte Energieträger der Branche, der insbesondere für Kühlprozesse,elektrische Antriebe, Drucklufterzeugung und Beleuchtung benötigt wird.

Ausländische Wettbewerber, mit denen die deutschen Nahrungsmittelhersteller sowohl auf dem Inlandsmarkt als auch den Exportmärken konkurrieren, werden mit weitaus geringeren Energiepreisen bzw. -kosten belastet. Dies begründet einen Standortnachteil der dazu führt, dass auch in der Ernährungsindustrie Investitionsentscheidun- gen vermehrt gegen hiesige Standorte getroffen und zunehmend Standortverlagerungen sowie Unternehmens- veräußerungen in Betracht gezogen werden.

Vorgesehener Wegfall des Spitzenausgleichs bei der Strom- und Energiesteuer sowie beim Gas verursacht weitere Belastungen

Dem aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass eine Fortführung des Spitzenaus- gleichs über den 31.12.2023 hinaus nicht vorgesehen ist. Dieser Ausgleich und die damit verbundene finanzielle Entlastung ist für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, zu denen auch das Ernährungsgewerbe zählt, von großer Bedeutung. Der Wegfall dieser seit 2002 bestehenden Steuervergünstigung würde dazu führen, dass sich die Energiekosten für die betroffenen Unternehmen in einer Größenordnung von insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro erhöhen. Dies würde zahlreiche Wertschöpfungsketten finanziell zusätzlich belasten.

In einer Zeit, die durch eine Energiepreiskrise und wirtschaftliche Unwägbarkeiten bis hin zu Existenzgefährdun- gen von Unternehmen gekennzeichnet ist, hat dieses politische Signal eine fatale Wirkung. Anstatt den Unter- nehmen eine Perspektive aufzuzeigen und das Vertrauen in den Standort Deutschland zu stärken, entstehen zusätzliche Zweifel und Verunsicherung, die den Standort schwächen. Der durch den vorliegenden Haushalts- entwurf entstandene Eindruck sollte deshalb schnellstmöglich, durch ein Bekenntnis zur Verlängerung des Spitzenausgleichs korrigiert werden

Entlastungserfordernis der gesamten Branche Rechnung tragen

Der Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), den bestehenden Preis- und Kostennachteilen der Unternehmen entgegenzuwirken ist richtig und wichtig. Allerdings gehen die Überlegungen, dass davon über einen gedeckelten Industriestrompreis nur eine kleine Gruppe energieintensiver Wirtschafts- zweige im internationalen Wettbewerb erfasst werden soll, in die falsche Richtung. Dadurch würden andere Branchen, die ebenfalls unter den hohen Strompreisen leiden und im internationalen Wettbewerb stehen, diskriminiert.

Erforderliche Entlastungen müssen deshalb alle Stromverbraucher erfassen. Dies lässt sich in unbürokratischer Weise bewirken, indem noch bestehende Umlagen auf den Strompreis abgeschafft und die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Reduktion der Netzentgelte stellt einen zusätzlichen Ansatz dar. Eine bedarfsentsprechende weitergehende Förderung energieintensiver Branchen bleibt davon unberührt.