KRITIS-Dachgesetz: Ernährungsindustrie besser vor hybriden Angriffen schützen

Gestern hat das Bundeskabinett die Eckpunkte des sogenannten KRITIS-Dachgesetzes auf Basis der zurzeit auf europäischer Ebene in Abstimmung befindlichen CER-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen verabschiedet. Dazu äußert sich Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der BVE und Leiterin des Büro Brüssel wie folgt:

„Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird die Ernährungsindustrie endlich in einem ganzheitlichen Ansatz als kritische Infrastruktur gesetzlich definiert. Angesichts von Pandemie, Ukrainekrieg und Energieknappheit sind staatliche Risikoanalysen zwingend geboten, um nicht erneut unvorbereitet auf Krisen zu treffen. Der Staat trägt hier höchste Verantwortung zum Schutz seiner Bürger und der kritischen Infrastruktur.

Die Erfahrungen mit den Regulierungen zur Cybersicherheit sollten genutzt werden, sie haben gezeigt, dass Unternehmen bestimmte Angriffe nicht allein lösen können und Unterstützung durch die Behörden benötigen. Es macht daher Sinn, den Rahmen auch auf physischen Schutz zu erweitern, Stichwort hybride Bedrohungen.

Für unsere Branche ist die Harmonisierung beider Ansätze sehr wichtig, um den bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen so gering wie möglich zu erhalten. Dazu braucht es vor allem klare Definitionen von Sicherheitsvorfällen sowie einen risikoorientierten und wirtschaftlichen Ansatz für die Unternehmen.“

In der Ernährungsindustrie erwirtschaften rund 6.150 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 186 Mrd. Euro. Mit über 638.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.