Bundesrat stimmt KRITIS-Dachgesetz zu – Ernährungsindustrie fordert praxistaugliche Umsetzung und klare Zuständigkeiten

Ein hoher Stapel unsortierter Akten und Dokumente mit farbigen Markierungen und Notizzetteln liegt auf einem Schreibtisch. Im Hintergrund sitzt eine Person in schwarzer Kleidung und schreibt mit einem Stift, während eine große Bücherwand leicht verschwommen zu sehen ist.Quelle: paukan / Adobe Stock

Der Bundesrat hat heute dem KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2022/2557 zugestimmt, nachdem der Bundestag das Gesetz bereits im Januar beschlossen hatte. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt, dass damit erstmals bundeseinheitliche Rahmenregelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen geschaffen werden. Als zentraler Teil der Lebensmittelwertschöpfungskette ist die Ernährungsindustrie selbst ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur in Deutschland und trägt maßgeblich zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln bei.

Aus Sicht der BVE kommt es nun entscheidend darauf an, dass die neuen Anforderungen praktikabel ausgestaltet werden und für Unternehmen klare und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte die BVE darauf hingewiesen, dass die Regulierung im KRITIS-Umfeld kohärent erfolgen muss und insbesondere mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie abgestimmt werden sollte, um Doppelregulierungen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.

BVE-Geschäftsführerin Kim Cheng erklärt dazu: „Die Zustimmung des Bundesrates zum KRITIS-Dachgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Klarheit beim Schutz kritischer Infrastrukturen. Gleichzeitig wird der Erfüllungsaufwand für die Betreiber erheblich steigen. Positiv ist, dass der Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern nicht pauschal abgesenkt wurde. Damit bleibt der Anwendungsbereich des Gesetzes verlässlicher und verhindert, dass weitere Unternehmen ohne Not in den Regelungsbereich einbezogen werden. Die dennoch vorgesehene zusätzliche Einstufungskompetenz der Länder sehen wir überaus skeptisch. Hier droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Kriterien, der für Unternehmen zusätzliche Rechtsunsicherheit und bürokratischen Aufwand schafft.“

Die Forderung der Branche nach einer belastbaren Kosten- und Folgenabschätzung der neuen Anforderungen wurde im Gesetz leider nicht berücksichtigt.

Für die Betriebe der Ernährungsindustrie ist nun entscheidend, dass die Umsetzung praxisnah und verhältnismäßig erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die kommenden Resilienzpflichten. Dafür muss dringend die nationale Risikoanalyse vorgelegt werden, damit Unternehmen klare Orientierungshilfen für ihre Vorbereitung erhalten.

In der Ernährungsindustrie erwirtschaften knapp 6.000 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 232,6 Mrd. Euro. Mit rund 644.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.