Entwaldungsfreie Lieferketten: Gemeinsame Position zur EU-Verordnung

Am 19.04. hat das EU-Parlament die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte verabschiedet. Wir stehen hinter dem Ziel, die globale Entwaldung deutlich zu reduzieren und begrüßen die Bemühungen der Europäischen Union, mit der aktuellen Verordnung über entwaldungsfreie Produkte einen messbaren Beitrag zu leisten. Wir möchten hieran mitwirken, stellen aber fest, dass zahlreiche rechtliche, technische und administrative Herausforderungen ungelöst sind.

Quelle: Raul Mellado / Adobe Stock

Um Klarheit zu erlangen, wie eine praktische Umsetzung zeitnah erreicht werden kann, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie gemeinsam mit neun weiteren Verbänden der Agrar- und Ernährungswirtschaft ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Wir appellieren darin an Bundesregierung und EU-Kommission, die vielen Fragen, Unklarheiten und Hürden so schnell wie möglich anzupacken.

  • Es müssen auf nationaler Ebene – besonders für alle Erzeuger – die erforderlichen digitalen Systeme verfügbar sein, um vollständige und aktuelle Lokalisationsdaten erheben und weitergeben zu können.
  • Es muss klare Vorgaben geben, wie und in welchen digitalen Systemen die Unternehmen die Rückverfolgungsdaten, die zur Erfüllung der Nachweispflichten erforderlich sind, bereitzustellen haben (Datenformat, Upload, Interoperabilität, Datenbank etc.).
  • Es muss sichergestellt werden, dass von Erzeugern und Unternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellte Rückverfolgungs- und Nachweisdaten geschützt sind und nicht an Dritte gelangen.

Weiter heißt es in dem Papier: „Wir sind bereit, unser Wissen und unsere Erfahrung in komplexen Lieferketten zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen und gleichzeitig negative Auswirkungen so weit wie möglich zu minimieren. Wir erwarten aber, dass die EU-Kommission als Gesetzgeberin ihrer Verantwortung gerecht wird und in den nächsten Monaten die Voraussetzungen schafft, damit die Verordnung auch tatsächlich rechtssicher umgesetzt werden kann. Sollte dies in dem vorgesehenen Zeitplan nicht möglich sein, so ist die Übergangsfrist zu verlängern.“

Die vom EU-Parlament beschlossene Entwaldungsverordnung soll sicherstellen, dass für Produkte, die in der EU verkauft werden, Wälder weder abgeholzt noch geschädigt wurden. Einfuhren aus bestimmten Ländern bzw. Einfuhren bestimmter Rohstoffe werden zwar nicht verboten, doch dürfen Unternehmen Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Dies ist verbunden mit umfangreichen Nachweispflichten, satellitengestützten Geolokalisationsdaten, Bürokratie und damit auch mit erheblichen Umstellungen und Investitionen bei Lagerung und Logistik.

>> Download „Gemeinsame Verbände-Position zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte“

EU Kommission schlägt 12-monatige Verlängerungsfrist vor

Angesichts der anhaltenden Kritik an der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) hat die EU-Kommission eine Verlängerung der Übergangsfrist um 12 Monate vorgeschlagen. Diese Maßnahme soll eine ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung gewährleisten, ohne die allgemeinen Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage zu stellen.

Die BVE betont, dass die zusätzliche Zeit genutzt werden sollte, um die praktische Umsetzung der EUDR zu überdenken. Bei Zustimmung des Europäischen Parlaments und des EU-Rats würde die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Zudem plant die EU-Kommission, zusätzliche Leitlinien zu veröffentlichen, um mehr Klarheit für Unternehmen und Behörden zu schaffen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Moderne landwirtschaftliche Getreidespeicher aus Stahl. Landwirtschaftliche Silos zur Lagerung der Getreideernte auf einem landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb.

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