Neue Ära der Ernährungssicherheit: Ein Überblick zu KRITIS, NIS2 und Notfallvorsorge

Wie sicher ist Deutschlands Lebensmittelversorgung? KRITIS-Dachgesetz, NIS2-Richtlinie und die geplante „Ravioli-Reserve“ sollen das Land krisenfester machen. Doch sie stellen die Lebensmittelindustrie auch vor große Herausforderungen. Aus Sicht der Branche bleiben viele Fragen offen. Der Überblick zeigt, wo die Chancen liegen und warum viele Hersteller Unterstützung brauchen.

Mitarbeiterin in einer Lagerhalle prüft Liefer- und Bestandsdaten auf einem Tablet zwischen Hochregalen mit Waren.Quelle: Charlize Davids / Adobe Stock

Pandemie, Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme: Die vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, wie verwundbar die Lebensmittelversorgung ist. Jetzt reagiert die Politik mit einem umfassenden Maßnahmenpaket.

Ende Januar hat der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet, Ende 2025 trat bereits die NIS2-Richtlinie in Kraft. Gleichzeitig plant Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) eine erweiterte Notfallreserve mit Fertiggerichten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat auf der Grünen Woche angekündigt, Ernährungssicherheit künftig auch im Nationalen Sicherheitsrat zu beraten.

Das Ziel: Deutschland soll seine kritische Infrastruktur besser schützen, sowohl physisch als auch digital. Wir als Ernährungsindustrie unterstützen das Ziel grundsätzlich. Doch wir warnen vor explodierenden Kosten, bürokratischem Chaos und Doppelregulierungen, die gerade mittelständische Betriebe überfordern könnten.

Wenn Lebensmittel zur Angriffsfläche werden

Immer wieder werden auch Unternehmen der Ernährungswirtschaft Ziel von Cyberangriffen, mit teils erheblichen Folgen für Produktion und Logistik. „Die Verfügbarkeit von Lebensmitteln ist ein Grundpfeiler gesellschaftlicher Stabilität. Das macht unsere Branche zum Ziel“, sagt BVE-Geschäftsführerin Kim Cheng. „Mit dem steigenden Digitalisierungsgrad – von der Feldarbeit bis zum Supermarkt – wächst die Verwundbarkeit durch Sabotage. Besonders folgenschwer sind indirekte Anschläge auf IT-Dienstleister und Lieferanten, die Kaskadeneffekte in der gesamten Kette auslösen können.“

Darauf reagiert die Politik nun mit einem Dreiklang aus physischem Schutz, Cybersicherheit und Notfallvorsorge. Daneben spielt auch die private Vorsorge eine entscheidende Rolle.

KRITIS-Dachgesetz: Schutz vor Sabotage, aber mit offenen Baustellen

Das neue KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu umfassenden Schutzmaßnahmen. Kritisch ist eine Anlage dann, wenn ihr Ausfall mehr als 500.000 Menschen betrifft. In der Ernährungsindustrie gilt das ab 434.500 Tonnen Lebensmitteln oder 350 Millionen Litern Getränken pro Jahr.

Aktuell sind aus der Ernährungsindustrie 63 Betreiber mit insgesamt 107 Anlagen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert.

Die Pflichten sind umfangreich. Betreiber kritischer Anlagen müssen künftig Risikoanalysen durchführen, Resilienzpläne erstellen und Vorfälle melden. Der sogenannte „All-Gefahren-Ansatz“ verlangt, dass jedes denkbare Risiko berücksichtigt wird, von Naturkatastrophen über technisches Versagen bis hin zu Sabotageakten und Anschlägen.

Wesentliche Resilienzmaßnahmen können etwa die Bildung von Notfallteams, Schulungen für Beschäftigte, verstärkter Objektschutz und Maßnahmen zur Sicherstellung der Kommunikation umfassen. Geschätzte Kosten für die Wirtschaft: 1,7 Milliarden Euro einmalig und 500 Millionen Euro jährlich.

Lebensmittelindustrie befürchtet Kostenexplosion und Doppelregulierung

Wir als Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie begrüßen grundsätzlich das Ziel, kritische Infrastrukturen besser zu schützen, sehen jedoch gravierende Mängel in der Umsetzung.

Belastbare Kostenabschätzung fehlt

Die Bundesregierung hat bislang keine vollständige Kostenfolgeabschätzung veröffentlicht. Unternehmen tappen im Dunkeln, welche Investitionen konkret erforderlich werden. „Das Gesetz beschränkt sich im Wesentlichen darauf, Zuständigkeiten für den Erlass nachgelagerter Rechtsverordnungen festzulegen. Erst aus diesen soll sich später ergeben, welche Anforderungen die Unternehmen konkret erfüllen müssen“, kritisiert Cheng.

Fehlende Risikoanalyse

Unternehmen sollen Sicherheitsvorkehrungen treffen, doch eine staatlich priorisierte Bedrohungslage liegt nicht vor. Damit fehlt die Grundlage für sinnvolles Risikomanagement.

Doppelregulierung befürchtet

KRITIS-Dachgesetz und NIS2-Richtlinie wurden zeitlich versetzt entwickelt. Eine enge Verzahnung der Vorgaben ist bislang nicht erkennbar. Wir als BVE warnen vor widersprüchlichen Anforderungen, Mehrfachprüfungen und Doppelbestrafungen.

Föderaler Flickenteppich

Zwar handelt es sich um ein Bundesgesetz, doch Länder können ergänzende Regelungen erlassen. Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern droht ein Flickenteppich an Verfahren und Nachweispflichten.

Die Anforderungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht zu einer übermäßigen Kostenbelastung führen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht.

IT-Spezialist arbeitet mit Laptop im Serverraum – Symbolbild für Cybersicherheit und NIS-2 RichtlinieQuelle: Nomad_Soul / Adobe Stock

NIS2: Cybersicherheit wird Chefsache

Parallel zum KRITIS-Dachgesetz trat Ende 2025 das NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie zur Cybersicherheit verspätet in deutsches Recht um. Das betrifft rund 30.000 Unternehmen in Deutschland und damit deutlich mehr als bisher.

Als „wichtige Einrichtungen“ gelten alle Firmen ab 50 Mitarbeitern und zehn Millionen Euro Jahresumsatz in kritischen Sektoren. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein umfassendes Risikomanagement implementieren, Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden und regelmäßige Sicherheitsprüfungen durchführen lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes.

Neu und brisant ist die persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Vorstände und Geschäftsführer sind verpflichtet, Risiken zu überwachen, an Schulungen teilzunehmen und für die Wirksamkeit der Maßnahmen einzustehen.

Besonders umstritten bleibt der Begriff „vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten“, der Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ausnehmen soll. Da diese Ausnahme in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist, könnte sie vor dem Europäischen Gerichtshof gekippt werden.

Meldepflichten: Ein Lichtblick

Zwischen Unternehmen und Behörden fehlen bislang einheitliche und etablierte Kommunikationsstrukturen für Krisenfälle. Krisenmanagern fehlt oft der Einblick in die Abläufe der privatwirtschaftlich organisierten Lebensmittelversorgung. Das Forschungsprojekt KRITIS-ENV arbeitet derzeit an der Verbesserung dieser Zusammenarbeit.

Positiv zu bewerten ist die geplante zentrale Meldestelle von BBK und BSI, mit der erstmals das Prinzip des One-Stop-Reporting Einzug hält. Für den Grundsatz ‚Ein Vorfall – Eine Meldung‘ setzen wir uns seit jeher ein. Damit könnten Doppelmeldungen, Zeitverluste und Zuständigkeitschaos reduziert werden.

Gleichzeitig bleibt eine klare rechtliche Abgrenzung entscheidend: Bußgelder nach dem KRITIS-Dachgesetz (bis zu eine Million Euro) dürfen nicht zusätzlich zu NIS2-Sanktionen verhängt werden, wenn es sich um denselben Vorfall handelt. Andernfalls droht Rechtsunsicherheit für Unternehmen.

Ravioli-Reserve: Fertiggerichte für den Krisenfall

Die dritte Säule der neuen Strategie bildet der geplante Ausbau der Zivilen Notfallreserve. Bisher lagert Deutschland Grundnahrungsmittel wie Getreide, Reis und Hülsenfrüchte. Im Krisenfall müssen diese erst gekocht werden.

Bundesminister Rainer möchte zusätzlich verzehrfertige Produkte einlagern, etwa Dosenravioli, Dosenlinsen oder andere gegarte Lebensmittel. Das würde jährliche Mehrkosten von 80 bis 90 Millionen Euro bedeuten, zusätzlich zu den derzeitigen 30 Millionen Euro für die Lagerhaltung. Organisiert wird die Reserve über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die bundesweit mehr als 150 geheime Standorte betreibt.

Die Branche steht grundsätzlich als Partner bereit. Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der BVE, betont jedoch: „Die Reserve darf nicht zulasten der Versorgung im Alltag gehen. Eine staatliche Notfallreserve muss klar von der privatwirtschaftlich organisierten Versorgung getrennt werden.“

Wenn Investitionen auf Belastungsgrenzen treffen

Die neuen Vorschriften treffen auf eine Branche, die ohnehin unter Druck steht. Mit 6.000 Betrieben, die einen jährlichen Umsatz von 218 Milliarden Euro erwirtschaften und über 636.000 Menschen beschäftigen, befindet sich die Lebensmittelindustrie seit Jahren in der Stagnation. 90 Prozent der Unternehmen gehören dem Mittelstand an, viele kämpfen mit steigenden Kosten bei sinkenden Erträgen.

Die Branche ist bereits hoch reguliert und an ihren Belastungsgrenzen. Zusätzliche Investitionen für Cybersicherheit, baulichen Schutz, Risikoanalysen und Schulungen verschärfen die Lage. Wir fordern daher Investitionsanreize, planbare Rahmenbedingungen und echte Entbürokratisierung. Viele kleinere Betriebe benötigen gezielte Unterstützung bei der Umsetzung. Was fehlt, ist vor allem Planungssicherheit.

Private Vorsorge: Was jeder selbst tun kann

Neben staatlichen Reserven setzt die Politik auch auf die Eigenverantwortung der Bürger. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt einen Notvorrat für zehn Tage:

  • Wasser: 2 Liter pro Person und Tag (20 Liter gesamt)
  • 4 Kilogramm Gemüse und Hülsenfrüchte in Dosen oder Gläsern
  • 3,5 Kilogramm Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis
  • 2,5 Kilogramm Obst und Nüsse in Dosen oder Gläsern
  • 2,6 Kilogramm Milch und Milchprodukte
  • Fisch, Fleisch, Eier, Fette und Öle nach Bedarf
Vielfältige Auswahl an Notfall-Konserven – von Gemüse und Obst über Hülsenfrüchte bis zu Fisch und Fertiggerichten in Dosen.Quelle: bit24 / Adobe Stock

Die Empfehlung ist nicht neu, gewinnt aber angesichts globaler Krisen an Bedeutung. Private Vorsorge entlastet im Ernstfall die staatlichen Systeme und sichert die individuelle Versorgung in den ersten kritischen Tagen.

Fazit: Sicherheit braucht Planbarkeit

Die Politik hat erkannt: Ernährungssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit mehr. KRITIS-Dachgesetz, NIS2 und erweiterte Notfallreserve sollen Deutschland resilienter machen. Dass Bundeskanzler Merz das Thema nun im Nationalen Sicherheitsrat beraten lässt, unterstreicht die Bedeutung.

Doch Widerstandskraft entsteht nicht allein durch neue Paragrafen. Sie braucht belastbare Analysen, klare Zuständigkeiten und wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Die Lebensmittelwirtschaft ist bereit, Verantwortung zu übernehmen, aber sie braucht Planbarkeit, Verhältnismäßigkeit und politischen Dialog. Oder wie Kim Cheng sagt: „Ernährungssicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und die beginnt nicht erst im Krisenfall.“

What the Food-Forum „Crisis Proof“ – am 24.03. in Berlin