Branchenspezifischer IT-Sicherheitsstandard
Die zunehmende Digitalisierung und steigende Cyberangriffe stellen die Ernährungsindustrie vor die Herausforderung, IT-Systeme und Prozesse vor Manipulation und Ausfällen zu schützen. Als Kritische Infrastruktur (KRITIS) ist der Sektor durch das BSI-Gesetz (BSIG) reguliert, das hohe Sicherheitsstandards fordert – aber auch für kleinere Unternehmen wird IT-Sicherheit dringend empfohlen! Unternehmen müssen ihre IT-Infrastruktur nach dem Stand der Technik absichern, gesetzliche Nachweise erbringen und seit Mai 2023 verpflichtend Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einführen. Diese Anforderungen erfordern durchdachte Schutzmaßnahmen und eine effektive Risikobewertung. Um den besonderen Anforderungen der Ernährungsindustrie gerecht zu werden, hat der UP KRITIS Branchenarbeitskreis Ernährungsindustrie auf Initiative der BVE einen branchenspezifischen IT-Sicherheitsstandard entwickelt.
Vorteile
- Branchenspezifische Anleitung: Maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen für Unternehmen.
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Unterstützung bei der Einhaltung des BSIG, inklusive der neuen Anforderungen zu SzA.
- Kosteneffiziente Lösungen: Fokussierung auf Mindestanforderungen, um auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Umsetzung zu erleichtern.
- Flexibilität: Risikobasierter Ansatz, der Unternehmen ermöglicht, relevante Bedrohungen individuell zu bewerten.
Leistungen
- Bereitstellung des B3S in digitaler Fassung: Anhand des B3S können Lebensmittel- und Getränkehersteller ein branchengerechtes Schutzniveau implementieren, das dem aktuellen Stand der Technik sowie den Anforderungen des Gesetzgebers für Unternehmen, die unter die BSI-KritisV fallen, entspricht.
- Fortlaufende Aktualisierung: Der B3S wird ständig durch die Autoren überprüft. Sie erhalten von der BVE Information über Neuerungen bzw. Bereitstellung aktualisierter Versionen des B3S .
Preise
Der Branchenstandard in der Version 3.1 kann von interessierten Unternehmen über eine Nutzungsvereinbarung von der BVE bezogen werden.
- Für Ihr Unternehmen bei Vertragsbeginn
– BVE-Mitglieder: 200 €
– Nicht-Mitglieder: 400 €
- Pro den B3S nutzende Konzern-, Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft bei Vertragsbeginn
– BVE-Mitglieder: 100 €
– Nicht-Mitglieder: 200 €
- Jährlicher Beitrag ab 2025
– BVE-Mitglieder: 50 €
– Nicht-Mitglieder: 100 €
- Jährlicher Beitrag in den Folgejahren pro den B3S nutzende Konzern-, Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft
– BVE-Mitglieder: 25 €
– Nicht-Mitglieder: 50 €
Dieses Angebot gilt nur für Hersteller der Lebensmittelindustrie. Preise zzgl. MwSt.
Sie haben Interesse an dem IT-Sicherheitsstandard für die Ernährungsindustrie?
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