Beschwerdemanagement bei Sorgfaltspflichten (LkSG)

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Stefanie Sabet

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Unternehmen im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Es soll Personen und auch Organisationen ermöglichen, das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße in ihrem Geschäftsbereich oder ihrer Lieferkette hinzuweisen.Um diese Anforderungen effektiv und vetrauensvoll zu erfüllen, bietet die BVE in Kooperation mit erfahrenen Partnern eine externe Beschwerdestelle an.

Vorteile der externen Beschwerdestelle

  • Einhaltung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Beschwerdeverfahren
  • Barrierefreier Zugang, 24/7 Beschwerdefall-Management
  • Unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und zur
    Verschwiegenheit verpflichtet
  • Sicherstellung von Anonymität und Datenschutz
  • Transparente Dokumentation und Berichterstattung
  • Betreuung durch erfahrene Berater (Stakeholder,
    Kommunikation, Regulatorik)
  • Kostenlose Teilnahme an praxisnahen Seminare

 

Basisleistungen

Zugänglichkeit & Barrierefreiheit

  • Bereitstellung barrierefreier mehrsprachiger Eingangska­näle
  • Umfangreiche und verständ­liche Meldegegenstände

 

Wirksamkeit & Sicherheit

  • Sicherstellung von Datenschutz, Vertraulichkeit und Unabhän­gigkeit
  • Anonymität und Schutz für Hinweisgebende

 

Erfassung & Erstbewertung

  • Feststellung des Anwendungs­bereiches nach Berechtigungs­kriterien
  • Rückmeldung an Hinweis-gebende über den Status der Beschwerden

 

Verfahrensordnung & Reporting

  • Prozessbeschreibung und Verfahrensordnung zu Veröffentlichung
  • Informationen zur Berichterstattung

Zusatzleistungen

Risikoanalyse & Maßnahmen

  • Anpassung der Risiko-analyse auf Grundlage spezifischer Meldungen
  • Empfehlung von (Abhilfe-)Maßnahmen zur Risiko-steuerung

 

Kommunikation & Beratung

  • Kontinuierlicher Austausch mit Hinweisgebenden und Unternehmen
  • Risikoorientierte rechtliche und konzeptionelle Betreuung

 

Monitoring & Reporting

  • Dokumentation aller Aktivi­täten im Beschwerdeprozess
  • Erstellung transparenter Reports zur Kommunikation

 

Betreuung der Hinweisgebenden

  • Evaluierung der Zufrieden­heit der Hinweisgebenden im Nachgang
  • Ggf. Erfassung von Repressalien und Maßnah­men zur Kontrolle

 

Preis für Basisleistungen

Der Jahresbeitrag für die Basisleistungen richtet sich nach Ihrer Unternehmensgröße und staffelt sich wie folgt:

 

  • Ihr Unternehmen hat < 500 Mitarbeiter

– BVE-Mitglieder: 5.500 €

– Nicht-Mitglieder: 6.000 €

  • Ihr Unternehmen hat 501-1.000 Mitarbeiter

– BVE-Mitglieder: 8.000 €

– Nicht-Mitglieder: 9.000 €

  • Ihr Unternehmen hat 1001-3.000 Mitarbeiter

– BVE-Mitglieder: 13.500 €

– Nicht-Mitglieder: 15.000 €

  • Ihr Unternehmen hat > 3.001 Mitarbeiter

– Individuelles Angebot

 

Preis für Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nach Aufwand abgerech­net.

Partner:

Beschwerdemanagement: AFC Risk & Crisis Consult

Rechtsanwälte: Zenk und Meisterernst

 

 

Sie haben Interesse an der externen Beschwerdestelle für Ihr Unternehmen?

Dann kontaktieren Sie uns!