Beschwerdemanagement bei Sorgfaltspflichten (LkSG)
Unternehmen im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Es soll Personen und auch Organisationen ermöglichen, das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße in ihrem Geschäftsbereich oder ihrer Lieferkette hinzuweisen.Um diese Anforderungen effektiv und vetrauensvoll zu erfüllen, bietet die BVE in Kooperation mit erfahrenen Partnern eine externe Beschwerdestelle an.
Vorteile der externen Beschwerdestelle
- Einhaltung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Beschwerdeverfahren
- Barrierefreier Zugang, 24/7 Beschwerdefall-Management
- Unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und zur
Verschwiegenheit verpflichtet - Sicherstellung von Anonymität und Datenschutz
- Transparente Dokumentation und Berichterstattung
- Betreuung durch erfahrene Berater (Stakeholder,
Kommunikation, Regulatorik) - Kostenlose Teilnahme an praxisnahen Seminare
Basisleistungen
Zugänglichkeit & Barrierefreiheit
- Bereitstellung barrierefreier mehrsprachiger Eingangskanäle
- Umfangreiche und verständliche Meldegegenstände
Wirksamkeit & Sicherheit
- Sicherstellung von Datenschutz, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit
- Anonymität und Schutz für Hinweisgebende
Erfassung & Erstbewertung
- Feststellung des Anwendungsbereiches nach Berechtigungskriterien
- Rückmeldung an Hinweis-gebende über den Status der Beschwerden
Verfahrensordnung & Reporting
- Prozessbeschreibung und Verfahrensordnung zu Veröffentlichung
- Informationen zur Berichterstattung
Zusatzleistungen
Risikoanalyse & Maßnahmen
- Anpassung der Risiko-analyse auf Grundlage spezifischer Meldungen
- Empfehlung von (Abhilfe-)Maßnahmen zur Risiko-steuerung
Kommunikation & Beratung
- Kontinuierlicher Austausch mit Hinweisgebenden und Unternehmen
- Risikoorientierte rechtliche und konzeptionelle Betreuung
Monitoring & Reporting
- Dokumentation aller Aktivitäten im Beschwerdeprozess
- Erstellung transparenter Reports zur Kommunikation
Betreuung der Hinweisgebenden
- Evaluierung der Zufriedenheit der Hinweisgebenden im Nachgang
- Ggf. Erfassung von Repressalien und Maßnahmen zur Kontrolle
Preis für Basisleistungen
Der Jahresbeitrag für die Basisleistungen richtet sich nach Ihrer Unternehmensgröße und staffelt sich wie folgt:
- Ihr Unternehmen hat < 500 Mitarbeiter
– BVE-Mitglieder: 5.500 €
– Nicht-Mitglieder: 6.000 €
- Ihr Unternehmen hat 501-1.000 Mitarbeiter
– BVE-Mitglieder: 8.000 €
– Nicht-Mitglieder: 9.000 €
- Ihr Unternehmen hat 1001-3.000 Mitarbeiter
– BVE-Mitglieder: 13.500 €
– Nicht-Mitglieder: 15.000 €
- Ihr Unternehmen hat > 3.001 Mitarbeiter
– Individuelles Angebot
Preis für Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Partner:
Beschwerdemanagement: AFC Risk & Crisis Consult
Rechtsanwälte: Zenk und Meisterernst
Sie haben Interesse an der externen Beschwerdestelle für Ihr Unternehmen?
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