KI-Videos über Lebensmittel: Wenn falsche Behauptungen Millionen erreichen

Auf YouTube und TikTok verbreiten sich KI-generierte Videos mit falschen Behauptungen über Lebensmittel, bekannte Marken und ihre Hersteller. Typisch sind Behauptungen über versteckte Gifte, gefährliche Zusatzstoffe oder verschwiegene Herstellungsmethoden. Die Absender bleiben anonym, die Plattformen zögern beim Löschen. Ein Rechtsanwalt erklärt, wo die rechtlichen Grenzen liegen. Die BVE rät Unternehmen, ihre Fakten dort zu platzieren, wo Verbraucher nach Antworten suchen.

Mann und Frau sitzen auf einem Sofa in einer Wohnküche, beide schauen auf ihr Smartphone, der Mann blickt skeptisch zur Seite.Quelle: stockbusters / Adobe Stock

Sie heißen „Die Wahrheit über Industriebrot“, „Was wirklich in unserem Bier steckt“ oder versprechen, die „dunklen Geheimnisse“ bekannter Lebensmittelmarken aufzudecken. Auf YouTube, TikTok und anderen Plattformen tauchen zunehmend Videos auf, die mit drastischen Bildern, zugespitzten Behauptungen und vermeintlichen Enthüllungen Stimmung gegen industriell hergestellte Lebensmittel und ihre Hersteller machen.

Neu ist die Kritik an „Industrielebensmitteln“ nicht. Neu sind Geschwindigkeit und Kosten, mit denen solche Inhalte heute entstehen. Mithilfe generativer Künstlicher Intelligenz lassen sich in kurzer Zeit Sprecher, Bilder, Animationen und ganze Videos erzeugen. Wer dahintersteht, ist häufig nicht zu erkennen. Der Kanal „Ratgeber Gesundheit“ etwa verspricht in seiner Selbstbeschreibung Aufklärung „sachlich und ohne Panikmache“. Ein Impressum fehlt.

Ein mögliches Motiv ist denkbar einfach: Reichweite. „Lebensmittel eignen sich für solche Inhalte besonders gut, weil jeder Mensch mit ihnen zu tun hat. Gleichzeitig sind bekannte Marken ein bisschen wie Prominente: Sie wecken Aufmerksamkeit. Kombiniert man das mit vermeintlichen Enthüllungen oder Verschwörungserzählungen, hat man schnell einen Stoff, der Klicks verspricht“, sagt Oliver Numrich, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

Ein Phänomen, das schnell wächst

Belastbare Zahlen speziell zu KI-Videos über Lebensmittel gibt es bislang nicht. Eng verwandte Untersuchungen zeigen aber, welche Dimension das Geschehen inzwischen hat. Die spanische Faktencheck-Organisation Maldita.es hat im Juli 2026 insgesamt 1.046 YouTube-Kanäle dokumentiert, die mit KI-generierten „Ärzten“ Gesundheitsthemen verbreiten. Zusammen kommen sie auf fast 1,84 Milliarden Aufrufe.

Auffällig ist das Tempo. Mehr als drei Viertel dieser Kanäle sind zwischen Januar 2025 und Juli 2026 entstanden. Lebensmittel spielen in den Videos eine zentrale Rolle, als angebliches Heilmittel ebenso wie als angebliche Gefahr. Auch im deutschsprachigen Raum ist die Reichweite erheblich: Eine Analyse der Videoplattform Kapwing beziffert die Aufrufe von KI-Kanälen hier auf rund 1,23 Milliarden.

Die Spuren der Betreiber führen oft ins Ausland. Der Medienjournalist Mats Schönauer stieß bei einem Netzwerk deutschsprachiger KI-Kanäle mehrfach auf Bezüge nach Vietnam und vermutet sogenannte Content-Farmen dahinter. Die von Maldita.es untersuchten Gesundheitskanäle posten in 33 Sprachen aus mindestens 54 Ländern. Verdient wird über Werbeeinnahmen, kostenpflichtige Kanalmitgliedschaften, Spenden oder den Verkauf von Ratgebern und Nahrungsergänzungsmitteln.

Erfahrungen aus der Branche

Wie schwierig der Umgang mit solchen Videos ist, zeigt das Beispiel Brot. In entsprechenden Beiträgen werden bekannte Marken herausgegriffen und mit Aussagen über vermeintlich bedenkliche Inhaltsstoffe oder Herstellungsverfahren verbunden. Berichtet wird etwa von Behauptungen, Hersteller würden „Chemie“ ins Brot mischen oder Produkte seien mit Glyphosat belastet. Ein Brothersteller konnte die Entfernung eigenen Bildmaterials erreichen, indem er eine Urheberrechtsverletzung geltend machte. Gegen die Aussagen selbst kam er nicht an.

Ähnliche Erfahrungen gibt es in der Brauwirtschaft. Auch dort wurden entsprechende Videos bei YouTube gemeldet. Doch eine Beschwerde bei der Plattform führt keineswegs automatisch dazu, dass ein Video verschwindet. Plattformen müssen zwischen möglichen Rechtsverletzungen und der Meinungsfreiheit abwägen und entscheiden häufig für letzteres. Manche Unternehmen verzichten zudem bewusst auf eigene Schritte, um den Videos nicht zusätzliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Rechtsanwalt Christian Ballke von der Kanzlei Meisterernst bestätigt diese grundsätzliche Problematik. Für Unternehmen stellt sich deshalb eine entscheidende Frage: Wann muss man Kritik hinnehmen, und wann kann man sich rechtlich dagegen wehren?

Meinung oder falsche Tatsache?

Entscheidend ist zunächst die Unterscheidung zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen. Ein Satz wie „Industriebrot ist schlecht“ mag für einen Hersteller ärgerlich sein, rechtlich ist er eine Meinungsäußerung. „Werturteile sind sehr schwierig anzugreifen“, sagt Ballke.

Bessere Chancen bieten nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen, sofern ein Unternehmen oder eine Marke konkret erkennbar ist. Pauschale Angriffe auf „die Lebensmittelindustrie“ reichen nicht. Auch eine scharfe Formulierung allein genügt nicht: Die Behauptung, ein Hersteller mische „Chemie“ ins Brot, sei plakativ, aber zu unpräzise, um sie zu greifen. Anders liegt der Fall, wenn ein Video einem Produkt 150 Zusatzstoffe zuschreibt, das Zutatenverzeichnis aber nur drei ausweist. Ballkes Faustregel: „Am einfachsten ist immer, wenn man zählen kann.“ Je konkreter eine Tatsachenbehauptung und je eindeutiger ihre Unrichtigkeit belegt ist, desto besser der rechtliche Ansatzpunkt. „Allein Polemik reicht nicht“, fasst Ballke zusammen.

Das Problem der anonymen Absender

Eine weitere Schwierigkeit: Die Verantwortlichen hinter solchen Videos sind häufig kaum greifbar. Bei nicht gewerblich auftretenden Kanälen fehlt oft ein Impressum. Sichtbar ist lediglich ein Kanalname, nicht aber die Person, die für den Inhalt verantwortlich ist.

„An die Verantwortlichen kommen Sie dann nicht heran. Sie können nur an den Plattformbetreiber selbst gehen“, erläutert Ballke. Plattformbetreiber seien grundsätzlich verpflichtet zu reagieren, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Gerade bei redaktionell oder meinungsartig gestalteten Beiträgen sei diese aber wesentlich schwerer festzustellen als etwa bei eindeutigen Schutzrechtsverletzungen.

Warum eine einfache Meldung häufig nicht reicht

Unternehmen können problematische Inhalte zunächst selbst über die Meldewege der Plattformen beanstanden. Der europäische Digital Services Act verpflichtet die Betreiber, gemeldete Rechtsverletzungen zu prüfen. Die Meldung muss allerdings präzise sein. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat 2024 entschieden, dass eine allgemeine Beschwerde ohne genaue Angabe des beanstandeten Videos nicht ausreicht.

Auch eine präzise Meldung führt nicht automatisch zur Löschung. Nach Ballkes Erfahrung sind Plattformen bei äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen ausgesprochen zurückhaltend. Sie orientierten sich häufig am amerikanischen Verständnis von Meinungsfreiheit, auch weil ihre eigenen Prüfpflichten dann geringer seien. „Meine Erfahrung ist, dass die Plattformen gerade in diesem Bereich erst dann tätig werden, wenn man wirklich mit dem Anwalt kommt.“ Selbst dann wehrten sie sich oft hartnäckig, weil sie keine Präzedenzfälle schaffen wollten.

Ein anwaltliches Vorgehen erhöht also den Druck, garantiert aber weder einen schnellen noch einen erfolgreichen Ausgang. Auf ein Anwaltsschreiben erfolgt laut Ballke häufig innerhalb einiger Wochen eine Reaktion. Bis ein Inhalt tatsächlich offline ist, kann es im günstigen Fall ebenfalls nur einige Wochen dauern. „Wenn man Pech hat, sind es fünf Jahre.“

Auch die Kosten sollten Unternehmen berücksichtigen. Der Einstieg mit einem anwaltlichen Schreiben liegt nach Ballkes Einschätzung im kleinen vierstelligen Bereich. Ein Gerichtsverfahren über zwei Instanzen kann schnell 20.000 Euro kosten. Problematisch wird es, wenn mehrere Videos betroffen sind und Verfahren parallel geführt werden müssen. Da der Verursacher nicht greifbar ist, bleiben Unternehmen in der Regel auf den Kosten sitzen.

Ballke empfiehlt deshalb, vor einer Eskalation nicht nur die Erfolgsaussichten zu betrachten, sondern auch das Ziel zu definieren. Nicht immer müsse die schnelle Löschung eines einzelnen Videos im Vordergrund stehen. Ein Unternehmen könne auch bewusst exemplarisch vorgehen, um seinen Stakeholdern zu zeigen: „Wir sind hier nicht schutzlos.“

Neue Regeln, begrenzte Wirkung

Die Plattformen haben ihre Regeln zuletzt verschärft. Seit Juli 2026 schließt YouTube KI-Figuren, die als menschliche Experten Ratschläge zu Gesundheit, Finanzen, Recht oder Politik geben, ausdrücklich von Werbeeinnahmen aus. Das trifft das Geschäftsmodell, entfernt aber keine Videos.

Seit dem 2. August 2026 gelten zudem die Transparenzpflichten des europäischen AI Act. Realistisch wirkende KI-Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung sagt allerdings nur etwas darüber, wie ein Video entstanden ist, nicht über den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen.

Löschen allein reicht nicht: Die Richtigstellung muss gefunden werden

Bis ein Verfahren abgeschlossen ist, hat ein Video seine Wirkung längst entfaltet. Ballke warnt deshalb davor, das Problem einfach dem Anwalt zu übergeben. „Das klappt nicht, weil das Problem wie ein Krake ist.“ Richtig sei es, das juristische Vorgehen „auch medial zu betreuen und in eine Gesamtstrategie des Unternehmens einzufügen“.

Für BVE-Pressemann Numrich heißt das vor allem: gefunden werden. „Sorgen Sie dafür, dass Suchmaschinen und KI-Agenten Ihre Richtigstellungen im Netz finden. Nutzen Sie Tools, die über die Untertitel oder Transkripte der Videos erfassen, welche Behauptungen dort tatsächlich aufgestellt werden. Greifen Sie die zentralen Vorwürfe in Ihren eigenen Inhalten gezielt auf und widerlegen Sie sie mit verständlichen Fakten“, rät er. 

Dabei kann es sinnvoll sein, auf der eigenen Website gezielt auch die Begriffe der Schmähvideos aufzugreifen, nach denen Nutzer suchen. „Lassen Sie eine Falschbehauptung aber niemals für sich stehen, sondern stellen Sie ihr unmittelbar die Fakten gegenüber. Solche Richtigstellungen müssen öffentlich zugänglich, für Menschen verständlich und für Suchmaschinen und KI-Systeme auffindbar sein“, sagt Numrich.

Versteckte Texte oder Schlagwortlisten sind dagegen der falsche Weg. Google stellt klar, dass für seine KI-Suche dieselben Grundsätze gelten wie für die klassische Suche.

Raus aus der Fachsprache

Gefunden werden verlangt einen Perspektivwechsel. Hersteller kennen Zutaten, Verfahren und die lebensmittelrechtlich korrekten Begriffe. Verbraucher fragen anders, bei Google ebenso wie bei einer KI. Eine fachlich perfekte Gegendarstellung hilft wenig, wenn sie bei den entsprechenden Suchanfragen nicht gefunden wird.

„Abstrahieren Sie von Ihrem Fachwissen und Ihrem Fachvokabular“, rät Numrich. „Fragen Sie sich nicht nur: Wie würden wir diesen Sachverhalt fachlich korrekt bezeichnen? Fragen Sie sich auch: Was tippt jemand bei Google ein oder was fragt er eine KI, nachdem er dieses Video gesehen hat?“

Statt für jeden Schmähbegriff eine eigene Seite anzulegen, bietet sich eine dauerhaft gepflegte Rubrik an, etwa „Faktencheck“ oder „Fragen und Antworten“, eingebunden als reguläre, indexierbare Seite. Dort lassen sich verbreitete Behauptungen in der Sprache des Netzes aufgreifen und mit belastbaren Fakten und Primärquellen beantworten.

Im Blick behalten sollten Unternehmen auch Wikipedia, für viele Nutzer die erste Anlaufstelle bei der Recherche. „Das bedeutet ausdrücklich nicht, Wikipedia als verlängerten Arm der eigenen Kommunikation zu betrachten“, sagt Numrich. „Aber Unternehmen sollten wissen, was dort über sie steht.“

Nicht jedem Video hinterherlaufen

Eine kommunikative Gegenstrategie bedeutet nicht, auf jedes Video mit einer großen Kampagne zu reagieren. Damit könnte ein Unternehmen einem kaum beachteten Inhalt erst zu Aufmerksamkeit verhelfen. Genau diese Sorge hält derzeit viele Hersteller davon ab, überhaupt zu reagieren.

Entscheidend ist eine nüchterne Bewertung: Wird das Video außerhalb seiner Blase geteilt? Übernehmen andere Accounts die Behauptungen? Tauchen sie in Suchmaschinen auf, erreichen sie Kunden, Handelspartner oder Journalisten? Erst daraus ergibt sich, ob Schweigen, eine sachliche Richtigstellung oder zusätzlich ein juristisches Vorgehen die richtige Reaktion ist.

Recht und Kommunikation gehören deshalb von Beginn an zusammen. KI-Schmähvideos sind weder allein ein Fall für die Rechtsabteilung noch allein ein Social-Media-Problem.

In 10 Schritten juristisch gegen KI-Schmähvideos vorgehen

  1. Video und Beweise sichern. Den beanstandeten Inhalt vollständig dokumentieren: URL, Kanalname, Veröffentlichungsdatum, Abrufzahlen, Screenshots sowie Untertitel oder Transkript.

  2. Konkrete Betroffenheit prüfen. Pauschale Angriffe reichen für ein Vorgehen wegen einer Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts regelmäßig nicht aus. Entscheidend ist, ob ein konkretes Unternehmen, eine Marke oder ein Produkt erkennbar betroffen ist.

  3. Tatsachenbehauptungen von Werturteilen trennen. Werturteile und polemische Meinungsäußerungen sind rechtlich nur schwer angreifbar. Erfolgversprechender sind konkrete Tatsachenbehauptungen, deren Richtigkeit sich objektiv überprüfen lässt.

  4. Nachweisbar falsche Aussagen identifizieren. Je konkreter die Aussage und je eindeutiger ihre Unrichtigkeit belegt werden kann, desto besser der Ansatzpunkt.

  5. Verantwortlichen ermitteln. Prüfen, wer hinter dem Video steht und ob ein rechtlich greifbarer Verantwortlicher ermittelt werden kann. Fehlt ein Impressum und ist der Urheber nicht greifbar, richtet sich das weitere Vorgehen in erster Linie gegen den Plattformbetreiber.

  6. Rechtsverletzung bei der Plattform konkret melden. Nicht allgemein von Rufschädigung oder Falschinformation sprechen, sondern genau benennen, welche Aussage rechtsverletzend ist, an welcher Stelle des Videos sie fällt und weshalb sie nachweislich falsch ist. Die genaue URL gehört in jede Meldung.

  7. Bei erfolgloser Meldung anwaltlich eskalieren. Reagiert die Plattform nicht oder lehnt sie die Löschung ab, sollte bei einer belastbaren Rechtsverletzung ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden. Ein anwaltliches Schreiben erhöht den Druck deutlich und kann bereits gerichtliche Schritte ankündigen.

  8. Vor einem Gerichtsverfahren das Ziel festlegen. Geht es um die Entfernung eines bestimmten Videos, um die Verbreitung einer konkreten Falschbehauptung oder um ein exemplarisches Signal? Dieses Ziel ist gegen Kosten, Verfahrensdauer und Erfolgsaussichten abzuwägen.

  9. Gerichtliche Schritte gezielt einsetzen. Sinnvoll ist eine Konzentration auf Fälle mit eindeutig falschen Tatsachenbehauptungen und klarer Betroffenheit.

  10. Weitere Veröffentlichungen beobachten. Auch nach einer Löschung prüfen, ob dasselbe Video erneut hochgeladen oder die Falschbehauptung von anderen Kanälen übernommen wird. Neue Veröffentlichungen sichern und prüfen, ob auf Grundlage der bisherigen juristischen Bewertung erneut vorgegangen werden kann.

Bei Fragen zum Vorgehen steht die BVE ihren Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung.

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